Artikel 19 VO (EU) 2016/1149

Förderkriterien

Die Mitgliedstaaten prüfen die Anträge auf der Grundlage der darin enthaltenen Angaben über die betreffende Fläche, den durchschnittlichen Ertrag, das anzuwendende Verfahren für die grüne Weinlese sowie die Traubensorte und die Art des daraus hergestellten Weins.

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