Artikel 19a VO (EU) 2016/1239
Mitteilungen über Reis
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission täglich Folgendes mit:
- a)
- für andere als die zur Verwaltung von Einfuhrzollkontingenten bestimmten Einfuhrlizenzen: die unter die erteilten Lizenzen fallenden Gesamtmengen, aufgeschlüsselt nach Ursprüngen und Erzeugniscodes.
- b)
- für Ausfuhrlizenzen: die unter die erteilten Lizenzen fallenden Gesamtmengen, aufgeschlüsselt nach Erzeugniscodes.
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