Artikel 8 VO (EU) 2016/1239

Toleranz und Rundung

(1) Die positive oder negative Toleranz gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1237 [Lizenzen] beträgt höchstens 5 %.

(2) Für die Berechnung der Mengen gelten folgende Rundungsregeln:

a)
Beträgt die erste Dezimalstelle fünf oder mehr, wird die Menge auf die nächsthöhere Menge der in Feld 17 der Lizenz angegebenen Maßeinheit aufgerundet. Beträgt die erste Dezimalstelle weniger als fünf, wird die Menge hinter dem Komma gestrichen.
b)
Bei in Stückzahl angegebenen Mengen wird auf die nächsthöhere Stückzahl aufgerundet.

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