Artikel 67 VO (EU) 2016/1240
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Oktober 2016. Für Interventionsankäufe gelten die Tabellen III und IV in Anhang I Teil V und Teil VI Buchstabe b jedoch ab dem 1. Juli 2017.
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