VO (EU) 2016/1240
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1240 der Kommission vom 18. Mai 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die öffentliche Intervention und die Beihilfe für die private Lagerhaltung
Informationen
Ausfertigungsdatum18.01.2016
FundstelleAbl. 2016/L 206
Alle Normen
- TITEL IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- KAPITEL IEinleitende Bestimmung
- KAPITEL IIGemeinsame allgemeine Regeln
- TITEL IIÖFFENTLICHE INTERVENTION
- KAPITEL IBesondere Vorschriften für die öffentliche Intervention
- KAPITEL IIInterventionsankäufe von Erzeugnissen
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Ankauf zum Festpreis
- Abschnitt 3Ankauf im Wege eines Ausschreibungsverfahrens
- Abschnitt 4Lieferungen und Transportkosten
- Abschnitt 5Kontrollen und Übernahme
- Abschnitt 6Preisanpassungen und Zahlungen
- KAPITEL IIIVerkauf von Interventionserzeugnissen
- KAPITEL IVAbsatz von Interventionserzeugnissen im Rahmen der Regelung für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Union
- TITEL IIIBEIHILFE FÜR DIE PRIVATE LAGERHALTUNG
- KAPITEL ISonderbestimmungen für die Beihilfe für die private Lagerhaltung
- Abschnitt IAllgemeine Bestimmungen
- Abschnitt IIFestsetzung des Beihilfebetrags für die private Lagerhaltung im Wege eines Ausschreibungsverfahrens
- Abschnitt IIIVorausfestsetzung des Beihilfebetrags für die private Lagerhaltung
- Abschnitt IVEinlagerung von Erzeugnissen in die private Lagerhaltung
- KAPITEL IILagerverträge
- Abschnitt IAbschluss von Verträgen
- Abschnitt IIBestandteile des Vertrags und Verpflichtungen des Marktteilnehmers
- KAPITEL IIIAuslagerung der Erzeugnisse und Zahlung der Beihilfe für die private Lagerhaltung
- Abschnitt IAuslagerung der Erzeugnisse
- Abschnitt IIZahlung
- TITEL IVKONTROLLEN UND SANKTIONEN
- KAPITEL IKontrollen
- KAPITEL IISanktionen und Verwaltungsmaßnahmen
- TITEL VMITTEILUNGEN UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- KAPITEL IMitteilungen
- Abschnitt IAllgemeine Vorschriften über Mitteilungen
- Abschnitt IIMitteilungen betreffend die öffentliche Intervention
- Abschnitt IIIMitteilungen über die Beihilfe für die private Lagerhaltung
- KAPITEL IISchlussbestimmungen