Artikel 54 VO (EU) 2016/1240

Antrag auf Zahlung der Beihilfe für die private Lagerhaltung

Der Marktteilnehmer reicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der vertraglichen Lagerzeit einen Zahlungsantrag ein.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.