Artikel 10 VO (EU) 2016/1240

Einreichung von Angeboten für den Ankauf von Weichweizen, Butter und Magermilchpulver zum Festpreis

Die Angebote können bei der Zahlstelle ab Beginn der Zeiträume für die Anwendung der öffentlichen Intervention gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eingereicht werden.

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