Artikel 10 VO (EU) 2016/1240
Einreichung von Angeboten für den Ankauf von Weichweizen, Butter und Magermilchpulver zum Festpreis
Die Angebote können bei der Zahlstelle ab Beginn der Zeiträume für die Anwendung der öffentlichen Intervention gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 eingereicht werden.
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