Artikel 6 VO (EU) 2016/1240

Höhe der Sicherheit für den Ankauf von Erzeugnissen

Die Höhe der Sicherheit, die gemäß Artikel 4 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1238 bei Einreichung eines Angebots für den Interventionsankauf von Erzeugnissen zu leisten ist, beträgt

a)
für Getreide: 20 EUR/Tonne,
b)
für Reis: 30 EUR/Tonne,
c)
für Rindfleisch: 300 EUR/Tonne,
d)
für Butter: 50 EUR/Tonne,
e)
für Magermilchpulver: 50 EUR/Tonne.

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