Artikel 51 VO (EU) 2016/1240
Bestandteile des Vertrags
Der Vertrag enthält die in Artikel 52 vorgesehenen Angaben sowie die Angaben, die vorgesehen sind
- a)
- in den einschlägigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung zur Eröffnung eines Ausschreibungsverfahrens und der Ausschreibung; oder
- b)
- in den einschlägigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung zur Vorausfestsetzung des Betrags der Beihilfe für die private Lagerhaltung und im Antrag.
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