Artikel 51 VO (EU) 2016/1240

Bestandteile des Vertrags

Der Vertrag enthält die in Artikel 52 vorgesehenen Angaben sowie die Angaben, die vorgesehen sind

a)
in den einschlägigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung zur Eröffnung eines Ausschreibungsverfahrens und der Ausschreibung; oder
b)
in den einschlägigen Bestimmungen der Durchführungsverordnung zur Vorausfestsetzung des Betrags der Beihilfe für die private Lagerhaltung und im Antrag.

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