Artikel 18 VO (EU) 2016/1388

Informationsaustausch

1. Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss müssen nach den Standards ausgerüstet sein, die der relevante ÜNB für den Informationsaustausch zwischen dem relevanten ÜNB und der Verbrauchsanlage mit Übertragungsnetzanschluss festlegt, einschließlich der Zeiterfassung. Der relevante ÜNB veröffentlicht die festgelegten Standards.

2. Verteilernetze mit Übertragungsnetzanschluss müssen nach den Standards ausgerüstet sein, die der relevante ÜNB für den Informationsaustausch zwischen dem relevanten ÜNB und dem Verteilernetz mit Übertragungsnetzanschluss festlegt, einschließlich der Zeiterfassung. Der relevante ÜNB veröffentlicht die festgelegten Standards.

3. Der relevante ÜNB legt die Standards für den Informationsaustausch fest. Der relevante ÜNB veröffentlicht eine detaillierte Liste der erforderlichen Daten.

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