Artikel 20 VO (EU) 2016/1388
Spannungsqualität
Die Eigentümer von Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss und die Betreiber von Verteilernetzen mit Übertragungsnetzanschluss stellen sicher, dass ihr Netzanschluss nicht zu unzulässigen Netzrückwirkungen führt. Das Ausmaß der Verzerrung darf das ihnen vom relevanten ÜNB zugestandene Maß nicht überschreiten. Die ÜNB stimmen ihre Anforderungen hinsichtlich der Spannungsqualität mit den Anforderungen benachbarter ÜNB ab.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.