Artikel 20 VO (EU) 2016/1388

Spannungsqualität

Die Eigentümer von Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss und die Betreiber von Verteilernetzen mit Übertragungsnetzanschluss stellen sicher, dass ihr Netzanschluss nicht zu unzulässigen Netzrückwirkungen führt. Das Ausmaß der Verzerrung darf das ihnen vom relevanten ÜNB zugestandene Maß nicht überschreiten. Die ÜNB stimmen ihre Anforderungen hinsichtlich der Spannungsqualität mit den Anforderungen benachbarter ÜNB ab.

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