Artikel 21 VO (EU) 2016/1388

Simulationsmodelle

1. Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss und Verteilernetze mit Übertragungsnetzanschluss müssen die in den Absätzen 3 und 4 aufgeführten Anforderungen hinsichtlich der Simulationsmodelle oder gleichwertiger Informationen erfüllen.

2. Jeder ÜNB kann Simulationsmodelle oder gleichwertige Informationen anfordern, die das Verhalten der Verbrauchsanlage mit Übertragungsnetzanschluss und/oder des Verteilernetzes mit Übertragungsnetzanschluss durch statische und dynamische Simulationen zeigen.

3. Jeder ÜNB legt Inhalt und Format dieser Simulationsmodelle oder gleichwertigen Informationen fest. Inhalt und Format müssen Folgendes umfassen:

a)
statische und dynamische Simulationen, einschließlich der 50-Hz-Komponente;
b)
Simulation transienter elektromagnetischer Vorgänge am Netzanschlusspunkt;
c)
Struktur und Blockdiagramme.

4. Im Hinblick auf dynamische Simulationen müssen das Simulationsmodell oder die gleichwertigen Informationen gemäß Absatz 3 Buchstabe a die folgenden Teilmodelle oder gleichwertige Informationen umfassen:

a)
Leistungsregelung;
b)
Spannungsregelung;
c)
Schutzmodelle für die Verbrauchsanlage mit Übertragungsnetzanschluss bzw. das Verteilernetz mit Übertragungsnetzanschluss;
d)
die unterschiedlichen Lasttypen, d. h. die elektrotechnischen Merkmale der Last; und
e)
Stromrichtermodelle.

5. Jeder relevante Netzbetreiber oder relevante ÜNB legt die Anforderungen an die Aufzeichnungen über die Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss und/oder die Verteilernetzanlagen mit Übertragungsnetzanschluss fest, damit er die Reaktion des Modells mit diesen Aufzeichnungen vergleichen kann.

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