Artikel 21 VO (EU) 2016/1388
Simulationsmodelle
1. Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss und Verteilernetze mit Übertragungsnetzanschluss müssen die in den Absätzen 3 und 4 aufgeführten Anforderungen hinsichtlich der Simulationsmodelle oder gleichwertiger Informationen erfüllen.
2. Jeder ÜNB kann Simulationsmodelle oder gleichwertige Informationen anfordern, die das Verhalten der Verbrauchsanlage mit Übertragungsnetzanschluss und/oder des Verteilernetzes mit Übertragungsnetzanschluss durch statische und dynamische Simulationen zeigen.
3. Jeder ÜNB legt Inhalt und Format dieser Simulationsmodelle oder gleichwertigen Informationen fest. Inhalt und Format müssen Folgendes umfassen:
- a)
- statische und dynamische Simulationen, einschließlich der 50-Hz-Komponente;
- b)
- Simulation transienter elektromagnetischer Vorgänge am Netzanschlusspunkt;
- c)
- Struktur und Blockdiagramme.
4. Im Hinblick auf dynamische Simulationen müssen das Simulationsmodell oder die gleichwertigen Informationen gemäß Absatz 3 Buchstabe a die folgenden Teilmodelle oder gleichwertige Informationen umfassen:
- a)
- Leistungsregelung;
- b)
- Spannungsregelung;
- c)
- Schutzmodelle für die Verbrauchsanlage mit Übertragungsnetzanschluss bzw. das Verteilernetz mit Übertragungsnetzanschluss;
- d)
- die unterschiedlichen Lasttypen, d. h. die elektrotechnischen Merkmale der Last; und
- e)
- Stromrichtermodelle.
5. Jeder relevante Netzbetreiber oder relevante ÜNB legt die Anforderungen an die Aufzeichnungen über die Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss und/oder die Verteilernetzanlagen mit Übertragungsnetzanschluss fest, damit er die Reaktion des Modells mit diesen Aufzeichnungen vergleichen kann.
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