Artikel 22 VO (EU) 2016/1719

Erstellung eines gemeinsamen Netzmodells

Der Prozess und die Anforderungen des Artikels 28 der Verordnung (EU) 2015/1222 für die Erstellung eines gemeinsamen Netzmodells gelten für die Erstellung des gemeinsamen Netzmodells für langfristige Kapazitätsberechnungszeitbereiche in Kapazitätsberechnungsregionen, in denen eine auf mehreren Szenarios beruhende Sicherheitsanalyse gemäß Artikel 10 durchgeführt wird.

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