Artikel 29 VO (EU) 2016/1719

Input und Ergebnisse

1. Die zentrale Vergabeplattform verwendet die folgenden Inputs, um die Vergabe langfristiger Kapazität gemäß Absatz 2 zu bestimmen:

a)
die validierte Aufteilung langfristiger zonenübergreifender Kapazität, die von jedem koordinierten Kapazitätsberechner übermittelt wird, und die Kapazitäten, die den gemäß Artikel 43 zurückgegebenen langfristigen Übertragungsrechten zugeordnet sind;
b)
die von Marktteilnehmern abgegebenen Gebote.

2. Für jede Vergabe langfristiger Kapazität ermittelt die zentrale Vergabeplattform gleichzeitig für jede Gebotszonengrenze, jede Nutzungsrichtung und jede Marktzeiteinheit zumindest die folgenden Ergebnisse:

a)
die Menge der vergebenen langfristigen Übertragungsrechte, ausgedrückt in MW;
b)
den Preis für langfristige Übertragungsrechte gemäß Artikel 40;
c)
den Stand der Ausführung der Gebote.

3. Die zentrale Vergabeplattform gewährleistet, dass die Auktionsergebnisse korrekt sind.

4. Jeder ÜNB stellt sicher, dass die Auktionsergebnisse mit den der zentralen Vergabeplattform gemäß Absatz 1 übermittelten Input-Daten in Einklang stehen.

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