Artikel 37 VO (EU) 2016/1719
Modalitäten der Teilnahme an der Vergabe langfristiger Kapazität
1. Marktteilnehmer müssen bei der zentralen Vergabeplattform registriert sein und alle Teilnahmebedingungen gemäß den harmonisierten Vergabevorschriften erfüllen, um an Auktionen teilnehmen oder ihre langfristigen Übertragungsrechte übertragen zu können. Die Teilnahmebedingungen beruhen auf den Grundsätzen der Nichtdiskriminierung und Transparenz.
2. Nach dem Antrag eines Marktteilnehmers auf Registrierung teilt die zentrale Vergabeplattform dem Marktteilnehmer mit, ob er alle Teilnahmebedingungen erfüllt und berechtigt ist, ab einem bestimmten Datum an den Auktionen teilzunehmen oder seine langfristigen Übertragungsrechte zu übertragen.
3. Die Marktteilnehmer befolgen die harmonisierten Vergabevorschriften uneingeschränkt. Sie halten alle Angaben hinsichtlich ihrer Teilnahme auf dem aktuellen Stand und unterrichten die zentrale Vergabeplattform unverzüglich über alle Änderungen diesbezüglich.
4. Die zentrale Vergabeplattform ist berechtigt, das Recht eines Marktteilnehmers auf Teilnahme an den Auktionen oder auf Übertragung seiner langfristigen Übertragungsrechte auszusetzen oder zu entziehen, wenn dieser Marktteilnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen gemäß den harmonisierten Vergabevorschriften nicht nachgekommen ist.
5. Die Aussetzung oder Entziehung des Rechts des Marktteilnehmers auf Teilnahme an den Auktionen oder auf Übertragung seiner langfristigen Übertragungsrechte aufgrund der harmonisierten Vergabevorschriften enthebt den Marktteilnehmer oder die zentrale Vergabeplattform nicht ihrer Pflichten, die sich aus den vor der Aussetzung oder Entziehung vergebenen und bezahlten langfristigen Übertragungsrechten ergeben.
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