Artikel 41 VO (EU) 2016/1719
Finanzielle Anforderungen und Abrechnung
1. Die zentrale Vergabeplattform stellt Verfahren der Rechnungsstellung und Selbstfakturierung für die Abrechnung von Last- und Gutschriften bei der Vergabe langfristiger Übertragungsrechte, der Rückgabe langfristiger Übertragungsrechte und der Vergütung von langfristigen Übertragungsrechten zur Verfügung. Diese Verfahren werden in den harmonisierten Vergabevorschriften festgelegt.
2. Für die Teilnahme an den Auktionen muss ein Marktteilnehmer in Übereinstimmung mit den in den harmonisierten Vergabevorschriften festgelegten Bedingungen ausreichende Sicherheiten zur Absicherung von Geboten und von vergebenen langfristigen Übertragungsrechten stellen.
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