Artikel 1 VO (EU) 2016/1777
1. Auf die Einfuhren von Flacherzeugnissen aus nicht legiertem oder anderem legierten Stahl (ausgenommen rostfreier Stahl, Silicium-Elektrostahl, Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl), warmgewalzt, nicht plattiert oder überzogen, nicht in Rollen, entweder mehr als 10 mm dick und mindestens 600 mm breit oder mindestens 4,75 mm, aber höchstens 10 mm dick und mindestens 2050 mm breit, die derzeit unter den KN-Codes ex72085120, ex72085191, ex72085198, ex72085291, ex72089020, ex72089080, 72254040, ex72254060 und ex72259900 (TARIC-Codes: 7208512010, 7208519110, 7208519810, 7208529110, 7208902010, 7208908020, 7225406010, 7225990030) eingereiht werden, mit Ursprung in der Volksrepublik China wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt.
2. Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt:
Unternehmen | Vorläufiger Zollsatz | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
Nanjing Iron and Steel Co., Ltd. | 73,1 % | C143 |
Minmetals Yingkou Medium Plate Co., Ltd | 65,1 % | C144 |
Wuyang Iron and Steel Co., Ltd and Wuyang New Heavy & Wide Steel Plate Co., Ltd | 73,7 % | C145 |
andere im Anhang aufgeführte mitarbeitende Unternehmen | 70,6 % | |
alle übrigen Unternehmen | 73,7 % | C999 |
3. Die Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.
4. Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die einschlägigen geltenden Zollvorschriften Anwendung.
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