ANHANG X VO (EU) 2016/1788

Anforderungen für Fahrerinformationssysteme

1.
Begriffsbestimmungen

„Virtuelle Terminals” bezeichnet bordeigene elektronische Informationssysteme mit Bildschirmen, die dem Fahrer visuelle Informationen über den Zustand des Fahrzeugs und seiner Systeme liefern und es ihm ermöglichen, verschiedene Funktionen über einen Touchscreen oder eine Kleintastatur zu überwachen und zu steuern.

2.
Anforderungen

2.1
Fahrerinformationssysteme sind so auszulegen, dass die notwendigen Informationen dergestalt übermittelt werden, dass der Fahrer möglichst wenig abgelenkt wird.
2.2
Informationen in nichtsprachlicher Form auf einem digitalen Monitor müssen den Anforderungen von ISO 3767: Teil 1 (1998 +A2:2012) und Teil 2 (2008) genügen.

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