ANHANG IV VO (EU) 2016/1823
Erklärung betreffend die vorläufige Pfändung von Geldern
(Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen)WICHTIGER HINWEIS
Diese Erklärung ist gemäß Artikel 25 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 dem erlassenden Gericht und dem Gläubiger oder gemäß Artikel 25 Absatz 3 der genannten Verordnung der zuständigen Behörde des Vollstreckungsmitgliedstaats (es sei denn, sie wurde von derselben Behörde ausgestellt) zu übermitteln. Die Erklärung ist bis zum Ende des dritten Arbeitstags nach Ausführung des Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung ( „Pfändungsbeschluss” ) auszustellen. Kann die Bank oder eine sonstige Stelle die Erklärung aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht innerhalb von drei Arbeitstagen ausstellen, so muss die Erklärung so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis zum Ende des achten Arbeitstags nach der Ausführung des Beschlusses, ausgestellt werden. Der Gläubiger ist nach Artikel 27 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 verpflichtet, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass jeder Betrag, der nach Ausführung des Pfändungsbeschlusses den in dem Pfändungsbeschluss angegebenen Betrag übersteigt, freigegeben wird. Die elektronische Fassung des Formblatts für den Antrag auf Freigabe überschüssiger vorläufig gepfändeter Beträge ist auf der Website des Europäischen E-Justiz-Portals unter https://e-justice.europa.eu/content_european_account_preservation_order-378-de.do abrufbar und kann auch online ausgefüllt werden. Wird die Erklärung nicht von der Bank, sondern von der für die Vollstreckung des Pfändungsbeschlusses zuständigen Stelle ausgestellt, sollten Name, Anschrift und weitere Kontaktdaten der Stelle am Ende des Formblatts (Punkt 5.11.) angegeben werden.Ländercodes
Wenn Sie in diesem Formblatt auf einen Mitgliedstaat verweisen, verwenden Sie bitte folgende Ländercodes:AT | Österreich | EL | Griechenland | IT | Italien | PT | Portugal |
BE | Belgien | ES | Spanien | LT | Litauen | RO | Rumänien |
BG | Bulgarien | FI | Finnland | LU | Luxemburg | SE | Schweden |
CY | Zypern | FR | Frankreich | LV | Lettland | SI | Slowenien |
CZ | Tschechische Republik | HR | Kroatien | MT | Malta | SK | Slowakei |
DE | Deutschland | HU | Ungarn | NL | Niederlande | ||
EE | Estland | IE | Irland | PL | Polen |
- 1.
- Gericht, das den Pfändungsbeschluss erlassen hat
1.1. Name:
1.2. Anschrift- 1.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 1.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 1.2.3.
- Mitgliedstaat (bitte den Ländercode angeben):
1.3. Tel.:(*)
1.4. Fax(*)
1.5. E-Mail-Adresse (falls verfügbar):
- 2.
- Der Pfändungsbeschluss
2.1. Datum (TT.MM.JJJJ) des Pfändungsbeschlusses:
2.2. Aktenzeichen des Pfändungsbeschlusses:
2.3. Gemäß dem Pfändungsbeschluss vorläufig zu pfändender Gesamtbetrag:
2.4. Währung: ☐ Euro (EUR) ☐ bulgarischer Lew (BGN) ☐ tschechische Krone (CZK) ☐ kroatische Kuna (HRK) ☐ ungarischer Forint (HUF) ☐ polnischer Zloty (PLN) ☐ rumänischer Leu (RON) ☐ schwedische Krone (SEK) ☐ Sonstige (bitte unter Verwendung des ISO-Codes angeben):
- 3.
- Gläubiger
3.1. Name, Vorname(n)/Name der Firma oder Organisation:
3.2. Anschrift- 3.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 3.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 3.2.3.
- Mitgliedstaat (bitte den Ländercode angeben):
3.3. Tel.:(*)
3.4. Fax(*)
3.5. E-Mail-Adresse (falls verfügbar):
- 4.
- Schuldner
4.1. Name, Vorname(n) (etwaige sonstige Namen, falls bekannt)/Name der Firma oder Organisation:
4.2. Anschrift- 4.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 4.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 4.2.3.
- Land (bei Mitgliedstaaten bitte den Ländercode angeben):
4.3. Tel.:(*)
4.4. Fax(*)
4.5. E-Mail-Adresse (falls verfügbar):
- 5.
- Vorläufig gepfändete Gelder
5.1. Name der Bank:
5.2. Anschrift der Bank- 5.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 5.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 5.2.3.
- Mitgliedstaat (bitte den Ländercode angeben):
5.3. Tel.:
5.4. Fax
5.5. E-Mail-Adresse:
5.6. Wurden auf der Grundlage des Pfändungsbeschlusses nach Abschnitt 2 Gelder vorläufig gepfändet?- ☐
- Ja. In diesem Fall fahren Sie bitte mit den Punkten 5.7. bis 5.10. fort.
- ☐
- Nein. Bitte erläutern Sie, weshalb die Gelder nicht vorläufig gepfändet wurden (bitte Zutreffendes ankreuzen):
- ☐
- es war nicht möglich, das Konto eindeutig zu ermitteln
- ☐
- es war nicht möglich, das Konto zu ermitteln, das nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 vorläufig pfändbar ist
- ☐
- auf dem Konto/den Konten sind keine Gelder vorhanden
- ☐
- das betreffende Konto ist ein gemeinsames Konto oder ein Treuhandkonto (nominee account) und ist nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats nicht pfändbar
- ☐
- die Beträge auf dem Konto sind nach nationalem Recht von der Pfändung freigestellt
- ☐
- die Beträge auf dem Konto wurden nach Maßgabe anderer Sicherungsmaßnahmen vorläufig gepfändet. Bitte näher erläutern:
- ☐
- Sonstiges. Bitte näher erläutern:
5.7. Vorläufig gepfändeter Betrag (wird der Betrag in mehreren Währungen vorläufig gepfändet, geben Sie die Beträge bitte in den einzelnen Währung an):
5.8. Währung (bitte ggf. mehrere Kästchen ankreuzen): ☐ Euro (EUR) ☐ bulgarischer Lew (BGN) ☐ tschechische Krone (CZK) ☐ kroatische Kuna (HRK) ☐ ungarischer Forint (HUF) ☐ polnischer Zloty (PLN) ☐ rumänischer Leu (RON) ☐ schwedische Krone (SEK) ☐ Sonstige (bitte unter Verwendung des ISO-Codes angeben):
5.9. Wenn der mit Ausführung des Pfändungsbeschlusses nach Abschnitt 2 vorläufig gepfändete Betrag geringer als der im Pfändungsbeschluss angegebene Betrag ist, geben Sie bitte an, weshalb nicht der Gesamtbetrag vorläufig gepfändet wurde (bitte Zutreffendes ankreuzen):- ☐
- die Gelder auf dem Konto/den Konten sind nicht ausreichend
- ☐
- das betreffende Konto ist ein gemeinsames oder ein Treuhandkonto (nominee account) und ist nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats nur beschränkt vorläufig pfändbar
- ☐
- bestimmte Beträge auf dem Konto sind nach nationalem Recht von der Pfändung freigestellt
- ☐
- bestimmte Beträge auf dem Konto sind durch andere Sicherungsmaßnahmen von der Pfändung ausgenommen. Bitte näher erläutern:
- ☐
- Sonstiges. Bitte näher erläutern:
5.10. Datum der Ausführung des Pfändungsbeschlusses: (TT.MM.JJJJ).
5.11. (Bitte ausfüllen, falls zutreffend) Falls diese Erklärung nicht von der Bank, sondern von der für die Vollstreckung des Pfändungsbeschlusses zuständigen Stelle ausgestellt wird, Name und Anschrift dieser Stelle (Straße und Hausnummer/Postfach, Postleitzahl und Ort, Mitgliedstaat) und Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse:
Ort:
Datum:
(TT.MM.JJJJ)
Unterschrift und/oder Stempel:
Fußnote(n):
- (*)
Fakultativ
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