ANHANG V VO (EU) 2016/1823
Antrag auf Freigabe überschüssiger vorläufig gepfändeter Beträge
(Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen)WICHTIGER HINWEIS
Dieser Antrag muss vom Gläubiger auf schnellstmöglichem Weg der zuständigen Behörde des Vollstreckungsmitgliedstaats, in dem die überschießende vorläufige Pfändung erfolgt ist, übermittelt werden. Die Liste der nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 zuständigen Behörden ist auf der Website des Europäischen E-Justiz-Portals unter https://e-justice.europa.eu/content_european_account_preservation_order-379-de.do abrufbar. Der Antrag muss bis zum Ende des dritten Arbeitstags nach Eingang einer Erklärung nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014, aus der eine solche überschießende vorläufige Pfändung hervorgeht, eingereicht werden.Sprache
Dieses Formblatt ist in der Sprache der zuständigen Behörde auszufüllen, bei der Sie den Antrag stellen. Beachten Sie bitte, dass das Formblatt in 23 Amtssprachen der Europäischen Union auf der Website des Europäischen E-Justiz-Portals unter https://e-justice.europa.eu/content_european_account_preservation_order-378-de.do abrufbar ist und auch online ausgefüllt werden kann. Beim Ausfüllen des Formblatts in der vorgeschriebenen Sprache kann es hilfreich sein, die Ihnen vertraute Sprachfassung des Formblatts heranzuziehen. Auf der Website des Europäischen E-Justiz-Portals finden Sie auch Informationen bezüglich der etwaigen Erklärung des betreffenden Mitgliedstaats, wonach er Dokumente zulassen wird, die der zuständigen Behörde in einer anderen Amtssprache der Europäischen Union vorgelegt werden (Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe o der Verordnung (EU) Nr. 655/2014).Ländercodes
Wenn Sie in diesem Formblatt auf einen Mitgliedstaat verweisen, verwenden Sie bitte folgende Ländercodes:AT | Österreich | EL | Griechenland | IT | Italien | PT | Portugal |
BE | Belgien | ES | Spanien | LT | Litauen | RO | Rumänien |
BG | Bulgarien | FI | Finnland | LU | Luxemburg | SE | Schweden |
CY | Zypern | FR | Frankreich | LV | Lettland | SI | Slowenien |
CZ | Tschechische Republik | HR | Kroatien | MT | Malta | SK | Slowakei |
DE | Deutschland | HU | Ungarn | NL | Niederlande | ||
EE | Estland | IE | Irland | PL | Polen |
- 1.
- Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung
1.1. Gericht, das den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung ( „Pfändungsbeschluss” ) erlassen hat- 1.1.1.
- Name:
- 1.1.2.
- Anschrift
- 1.1.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 1.1.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 1.1.2.3.
- Mitgliedstaat (bitte den Ländercode angeben):
- 1.1.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 1.1.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 1.1.2.3.
- Mitgliedstaat (bitte den Ländercode angeben):
1.2. Datum (TT.MM.JJJJ) des Pfändungsbeschlusses:
1.3. Aktenzeichen des Pfändungsbeschlusses:
1.4. Gemäß dem Pfändungsbeschluss vorläufig zu pfändender Gesamtbetrag:
1.5. Währung: ☐ Euro (EUR) ☐ bulgarischer Lew (BGN) ☐ tschechische Krone (CZK) ☐ kroatische Kuna (HRK) ☐ ungarischer Forint (HUF) ☐ polnischer Zloty (PLN) ☐ rumänischer Leu (RON) ☐ schwedische Krone (SEK) ☐ Sonstige (bitte unter Verwendung des ISO-Codes angeben):
- 2.
- Gläubiger
2.1. Name, Vorname(n)/Name der Firma oder Organisation:
2.2. Anschrift- 2.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 2.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 2.2.3.
- Mitgliedstaat (bitte den Ländercode angeben):
2.3. Tel.:(*)
2.4. Fax(*)
2.5. E-Mail-Adresse (falls verfügbar):
- 3.
- Schuldner
3.1. Name, Vorname(n) (etwaige sonstige Namen, falls bekannt)/Name der Firma oder Organisation:
3.2. Anschrift- 3.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 3.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 3.2.3.
- Land (bei Mitgliedstaaten bitte den Ländercode angeben):
3.3. Tel.:(*)
3.4. Fax(*)
3.5. E-Mail-Adresse (falls verfügbar):
- 4.
- Zuständige Behörde des Vollstreckungsmitgliedstaats, an die der Antrag gerichtet ist
4.1. Name:
4.2. Anschrift- 4.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 4.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 4.2.3.
- Mitgliedstaat (bitte den Ländercode angeben):
- 5.
- Antrag auf Freigabe überschüssiger vorläufig gepfändeter Beträge
5.1. Die Erklärung nach Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014, aus der hervorgeht, dass der vorläufig gepfändete Betrag über den im Pfändungsbeschluss genannten Betrag (Punkt 1.4.) hinausgeht, ging am (TT.MM.JJJJ) ein.
5.2. Aus der Erklärung ging hervor, dass bei der folgenden Bank eine überschießende vorläufige Pfändung aufgetreten ist- 5.2.1.
- Name der vom Pfändungsbeschluss betroffenen Bank:
- 5.2.2.
- Anschrift der Bank
- 5.2.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 5.2.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 5.2.2.3.
- Mitgliedstaat (bitte den Ländercode angeben):
- 5.2.3.
- Tel.:(**)
- 5.2.4.
- Fax(**)
- 5.2.5.
- E-Mail-Adresse (falls verfügbar):
- 5.2.2.1.
- Straße und Hausnummer/Postfach:
- 5.2.2.2.
- Ort und Postleitzahl:
- 5.2.2.3.
- Mitgliedstaat (bitte den Ländercode angeben):
5.3. Hiermit fordere ich die in Abschnitt 4 genannte Behörde auf, Schritte zu unternehmen, damit folgender Betrag freigegeben wird, welcher den im Pfändungsbeschluss genannten Betrag übersteigt:
5.4. Währung: ☐ Euro (EUR) ☐ bulgarischer Lew (BGN) ☐ tschechische Krone (CZK) ☐ kroatische Kuna (HRK) ☐ ungarischer Forint (HUF) ☐ polnischer Zloty (PLN) ☐ rumänischer Leu (RON) ☐ schwedische Krone (SEK) ☐ Sonstige (bitte unter Verwendung des ISO-Codes angeben):
Ort:
Datum:
(TT.MM.JJJJ)
Name, Unterschrift und/oder Stempel
Fußnote(n):
- (*)
Fakultativ
- (**)
Fakultativ
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