Artikel 1 VO (EU) 2016/1928
Gegenstand
Diese Verordnung enthält die Vorschriften für die Parameter, anhand deren die von anderen Kategorien von Schiffen als Fahrgastschiffen, Ro-Ro-Schiffen und Container-Schiffen beförderte Ladung für die Zwecke der Überwachung von anderen relevanten Informationen auf Grundlage der einzelnen Fahrten gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/757 bestimmt wird.
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