Artikel 78 VO (EU) 2016/2031
Pflanzenpässe
Ein Pflanzenpass ist ein amtliches Etikett für die Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen innerhalb des Gebiets der Union und gegebenenfalls für die Verbringung in Schutzgebiete bzw. innerhalb dieser Gebiete, das die Konformität mit allen Anforderungen gemäß Artikel 85 bzw. — im Fall der Verbringung in Schutzgebiete und innerhalb von Schutzgebieten — gemäß Artikel 86 bescheinigt und in Inhalt und Form Artikel 83 entspricht.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.