VO (EU) 2016/2031
Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates
Informationen
Ausfertigungsdatum26.01.2016
FundstelleAbl. 2016/L 317
Alle Normen
- KAPITEL IGegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- KAPITEL IIQuarantäneschädlinge
- Abschnitt 1Quarantäneschädlinge
- Abschnitt 2Unionsquarantäneschädlinge
- Abschnitt 3Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge
- KAPITEL IIIUnionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge
- KAPITEL IVMaßnahmen in Bezug auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
- Abschnitt 1Für das gesamte Gebiet der Union geltende Maßnahmen
- Abschnitt 2Maßnahmen in Bezug auf Schutzgebiete
- Abschnitt 3Andere Maßnahmen in Bezug auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
- KAPITEL VRegistrierung von Unternehmern und Rückverfolgbarkeit
- KAPITEL VIAusstellung von Bescheinigungen für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
- Abschnitt 1Für das Einführen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in das Gebiet der Union erforderliche Pflanzengesundheitszeugnisse
- Abschnitt 2Für die Verbringung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen innerhalb des Gebiets der Union erforderliche Pflanzenpässe
- Abschnitt 3Sonstige Attestierungen
- Abschnitt 4Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen aus dem Gebiet der Union
- KAPITEL VIIUnterstützungsmaßnahmen seitens der Kommission
- KAPITEL VIIISchlussbestimmungen
Artikel 12
Unterrichtung der Unternehmer über Unionsquarantäneschädlinge durch die zuständige Behörde