Artikel 2 VO (EU) 2016/2281

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung gelten zusätzlich zu den Begriffsbestimmungen der Richtlinie 2009/125/EG folgende Begriffsbestimmungen:

1.
„Luftheizungsprodukt” bezeichnet eine Vorrichtung, die

a)
ein luftgeführtes Heizsystem umfasst oder Wärme an ein solches Heizsystem liefert,
b)
mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern ausgestattet ist und
c)
ein luftgeführtes Heizsystem umfassen kann, das den zu beheizenden Raum mithilfe eines Ventilators direkt mit erwärmter Luft versorgt.

Ein für ein Luftheizungsprodukt ausgelegter Wärmeerzeuger und das Gehäuse eines Luftheizungsprodukts, das für einen solchen Wärmeerzeuger ausgelegt ist, gelten zusammen als Luftheizungsprodukt;

2.
„luftgeführtes Heizungssystem” bezeichnet die Bauteile und/oder Geräte, die erforderlich sind, um erwärmte Luft mithilfe eines Ventilators entweder über Luftkanäle oder direkt in einen zu beheizenden Raum zu leiten und so in einem umschlossenen Raum, wie einem Gebäude oder dessen Teilen, eine gewünschte, für Menschen angenehme Raumtemperatur zu erreichen und aufrechtzuerhalten;
3.
„Wärmeerzeuger” bezeichnet den Teil eines Luftheizungsprodukts, der mithilfe eines oder mehrerer der folgenden Verfahren Nutzwärme erzeugt:

a)
Verbrennung von flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen;
b)
Joule-Effekt in den Heizelementen einer elektrischen Widerstandsheizung;
c)
durch Wärmerückgewinnung aus der Umgebungsluft, aus Abluft, Wasser oder (einer) Erdwärmequelle(n) und durch den Transfer dieser Wärme zum Luftheizungssystem mithilfe eines Kaltdampf- oder Sorptionsprozesses;

4.
„Kühlungsprodukt” bezeichnet eine Vorrichtung, die

a)
ein luft- oder wassergeführtes Kühlsystem umfasst oder gekühlte Luft bzw. gekühltes Wasser an dieses System liefert und
b)
mit einem oder mehreren Kälteerzeugern ausgestattet ist.

Ein für ein Kühlungsprodukt ausgelegter Kälteerzeuger und das Gehäuse eines Kühlungsprodukts, das für einen solchen Kälteerzeuger ausgelegt ist, gelten zusammen als Kühlungsprodukt;

5.
„luftgeführtes Kühlungssystem” bezeichnet die Bauteile oder Geräte, die erforderlich sind, um gekühlte Luft mithilfe eines Ventilators entweder über Luftkanäle oder direkt in einen zu kühlenden Raum zu leiten und so in einem umschlossenen Raum, wie einem Gebäude oder dessen Teilen, eine für Menschen angenehme Raumtemperatur zu erreichen und aufrechtzuerhalten;
6.
„wassergeführtes Kühlungssystem” bezeichnet die Bauteile oder Geräte, die erforderlich sind, um gekühltes Wasser zu verteilen und Wärme aus Innenräumen auf gekühltes Wasser zu übertragen, um in einem umschlossenen Raum, wie einem Gebäude oder dessen Teilen, eine gewünschte, für Menschen angenehme Raumtemperatur zu erreichen und aufrechtzuerhalten;
7.
„Kälteerzeuger” bezeichnet den Teil eines Kühlungsprodukts, der eine Temperaturdifferenz erzeugt, die es ermöglicht, der Wärmequelle, d. h. dem zu kühlenden Innenraum, Wärme zu entziehen und diese mithilfe eines Kaltdampf- oder Sorptionsprozesses auf eine Wärmesenke, wie z. B. Umgebungsluft, Wasser oder die Erde zu übertragen;
8.
„Komfortkühler” bezeichnet ein Kühlungsprodukt,

a)
dessen Innenwärmetauscher (Verdampfer) einem wassergeführten Kühlungssystem (Wärmequelle) Wärme entzieht und für eine Auslass-Kühlwassertemperatur von mindestens + 2 °C ausgelegt ist,
b)
das mit einem Kälteerzeuger ausgestattet ist und
c)
dessen Außenwärmetauscher (Kondensator) diese Wärme an die Umgebungsluft, Wasser oder (eine) Erdwärmesenke(n) abgibt;

9.
„Gebläsekonvektor” bezeichnet eine Vorrichtung, die die Umwälzung der Innenluft mit dem Ziel der Heizung, Kühlung, Entfeuchtung und/oder Filterung bewirkt, um eine für Menschen angenehme Temperatur zu erreichen, die jedoch keine Wärme- oder Kältequelle und keinen Außenwärmetauscher umfasst. Das Gerät kann mit einem kleinen Luftkanalnetz zur Ein- und Ausleitung der Luft, einschließlich konditionierter Luft, versehen sein. Das Produkt kann für den Einbau in ein Gehäuse ausgelegt sein oder über ein Gehäuse verfügen, das es ermöglicht, es in dem zu konditionierenden Raum aufzustellen. Es kann einen auf dem Joule-Effekt beruhenden Wärmeerzeuger umfassen, der jedoch nur für die Nutzung als Zusatzheizgerät bestimmt ist;
10.
„Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur” bezeichnet ein Produkt, das

a)
mindestens einen Kompressor, der mit einem elektrischen Motor betrieben wird oder werden soll, sowie mindestens einen Verdampfer umfasst,
b)
in der Lage ist, die Temperatur einer Flüssigkeit zu kühlen und kontinuierlich aufrechtzuerhalten, um ein Kühlgerät oder -system zu kühlen, dessen Zweck nicht darin besteht, einen Raum auf eine für Menschen angenehme Temperatur zu kühlen,
c)
in der Lage ist, seine Nennkälteleistung unter Norm-Prüfbedingungen bei einer Temperatur von 7 °C am Auslass des Innenwärmetauschers zu erreichen,
d)
den Kondensator, die Kühlmittelkreislaufsysteme und sonstige Zusatzausrüstung umfassen kann.

11.
„Nennkälteleistung” (P) bezeichnet die in kW angegebene Kälteleistung, die der Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur im Volllastbetrieb erreichen kann und die bei luftgekühlten Prozesskühlern mit hoher Betriebstemperatur bei einer Lufteinlasstemperatur von 35 °C und bei wassergekühlten Prozesskühlern mit hoher Betriebstemperatur bei einer Wassereinlasstemperatur von 30 °C gemessen wird;
12.
„luftgekühlter Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur” bezeichnet einen Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur, bei dem auf der Kondensationsseite Luft als Wärmeübertragungsmedium dient;
13.
„wassergekühlter Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur” bezeichnet einen Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur, bei dem auf der Kondensationsseite Wasser oder Sole als Wärmeübertragungsmedium dient;
14.
„Biomasse-Brennstoff” bezeichnet einen aus Biomasse gewonnenen Brennstoff;
15.
„Biomasse” bezeichnet den biologisch abbaubaren Teil von Erzeugnissen, Abfällen und Reststoffen biologischen Ursprungs aus der Landwirtschaft (einschließlich pflanzlicher und tierischer Stoffe), der Forstwirtschaft und damit verbundener Wirtschaftszweige, einschließlich der Fischerei und der Aquakultur, sowie den biologisch abbaubaren Teil von Industrie- und Siedlungsabfällen;
16.
„Festbrennstoff” bezeichnet einen Brennstoff, der bei normalen Zimmertemperaturen fest ist;
17.
„Nennwärmeleistung” (Prated,h) bezeichnet die in kW angegebene Wärmeleistung einer Wärmepumpe, eines Luftheizungsgerätes oder eines Gebläsekonvektors bei der Raumheizung unter „Norm-Prüfbedingungen” ;
18.
„Nennkühlleistung” (Prated,c) bezeichnet die in kW angegebene Kühlleistung eines Komfortkühlers und/oder eines Raumklimageräts oder Gebläsekonvektors bei der Raumkühlung unter „Norm-Prüfbedingungen” ;
19.
„Norm-Prüfbedingungen” bezeichnet die Betriebsbedingungen, unter denen Komfortkühler, Raumklimageräte und Wärmepumpen getestet werden, um ihre Nennwärme- bzw. -kühlleistung, ihren Schallleistungspegel und/oder die Stickoxidemissionen zu bestimmen. Bei Produkten, die mit Verbrennungsmotoren mit innerer Verbrennung betrieben werden, entsprechen diese Bedingungen dem Motor-Drehzahläquivalent (Erpmequivalent);
20.
„Auslass-Kühlwassertemperatur” bezeichnet die in Grad Celsius angegebene Wassertemperatur am Auslass des Komfortkühlers.

In Anhang I sind zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis V aufgeführt.

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