Anlage C2 VO (EU) 2016/341

MERKBLATT ZUR VERWENDUNG VON VERSANDANMELDUNGEN DURCH DEN AUSTAUSCH VON EDI-STANDARD-NACHRICHTEN

(EDI-VERSANDANMELDUNG)

TITEL I

Die EDI-Versandanmeldung beruht auf den gemäß den Anlagen C1 und D1 in die verschiedenen Felder des Einheitspapiers einzutragenden Angaben, die gegebenenfalls durch Codes ergänzt oder ersetzt werden. Diese Anlage enthält ausschließlich die grundlegenden besonderen Anforderungen, die Anwendung finden, wenn die Förmlichkeiten durch den Austausch von EDI-Standard-Nachrichten erfüllt werden. Ferner gelten die zusätzlichen Codes in Anlage D2. Sofern in dieser Anlage oder in Anlage D2 nichts anderes festgelegt ist, finden die Anlagen C1 und D1 auch auf die EDI-Versandanmeldung Anwendung. Aufbau und Inhalt der EDI-Versandanmeldung ergeben sich im Einzelnen aus den technischen Spezifikationen, die die zuständigen Behörden dem Inhaber des Verfahrens mitteilen, um sicherzustellen, dass das Verfahren ordnungsgemäß funktioniert. Diese Spezifikationen beruhen auf den in dieser Anlage festgelegten Anforderungen. In dieser Anlage wird die Struktur des Informationsaustausches beschrieben. Die Versandanmeldung ist in Datengruppen untergliedert, die Datenattribute enthalten. Die Attribute sind so gruppiert, dass sie innerhalb einer jeden Meldung kohärente logische Blöcke bilden. Die Einrückung einer Datengruppe zeigt an, dass die Datengruppe von einer weniger eingerückten Datengruppe abhängt. Soweit vorhanden, ist die entsprechende Nummer des Feldes des Einheitspapiers angegeben. Der Begriff „Zahl” in den Erläuterungen zu den Datengruppen zeigt an, wie oft die Datengruppe in der Versandanmeldung verwendet werden darf. Der Begriff „Art/Länge” in den Erläuterungen zu einem Attribut zeigt die Anforderungen für Datenart und Datenlänge an. Für die Datenart werden die folgenden Codes verwendet:
a
alphabetisch
n
numerisch
an
alphanumerisch.
Die auf den Code folgende Zahl zeigt die zulässige Datenlänge an. Hierfür gilt Folgendes: Die beiden fakultativen Punkte vor der Längenkennung zeigen an, dass die Daten keine festgelegte, jedoch höchstens die in der Längenkennung angegebene Anzahl Ziffern haben. Ein Komma in der Längenkennung bedeutet, dass das Attribut Dezimalstellen enthalten kann, wobei die Ziffer vor dem Komma die Gesamtlänge des Attributs und die Ziffer nach dem Komma die Höchstzahl der Ziffern nach dem Dezimalzeichen anzeigt.

TITEL II

A.
Übersicht über die Datengruppen

    VERSANDVORGANG

    BETEILIGTER Versender

    BETEILIGTER Empfänger

    WARE

    BETEILIGTER Versender

    BETEILIGTER Empfänger

    CONTAINER

    EMPFINDLICHE WAREN — CODES

    PACKSTÜCKE

    HINWEIS AUF VORPAPIERE

    VORGELEGTE UNTERLAGEN/BESCHEINIGUNGEN

    BESONDERE VERMERKE

    ABGANGSZOLLSTELLE

    BETEILIGTER Inhaber des Verfahrens

    VERTRETER

    DURCHGANGSZOLLSTELLE

    BESTIMMUNGSZOLLSTELLE

    BETEILIGTER zugelassener Empfänger

    KONTROLLERGEBNIS

    VERSCHLUSSINFO

    VERSCHLUSSKENNUNG

    SICHERHEIT

    ZEICHEN DER SICHERHEIT

    GÜLTIGKEITSBESCHRÄNKUNG (EU)

    GÜLTIGKEITSBESCHRÄNKUNG (NICHT-EU)

B.
Angaben zu den einzelnen Daten der Versandanmeldung

VERSANDVORGANG Zahl: 1 Die Datengruppe ist zu verwenden. LRN Art/Länge: an ..22 Es ist die Lokale Referenznummer (LRN) zu verwenden. Sie wird auf einzelstaatlicher Ebene festgelegt und vom Benutzer in Absprache mit den zuständigen Behörden zur Kennzeichnung der einzelnen Anmeldungen vergeben. Art der Anmeldung (Feld 1) Art/Länge: an ..5 Das Attribut ist zu verwenden. Positionen insgesamt (Feld 5) Art/Länge: n ..5 Das Attribut ist zu verwenden. Packstücke insgesamt (Feld 6) Art/Länge: n ..7 Die Verwendung des Attributs ist freigestellt. Dabei muss die Gesamtzahl der Packstücke der Summe aus „Zahl der Packstücke” , „Stückzahl” und dem Wert 1 für jede als „Massengut” angemeldete Ware entsprechen. Versendungsland (Feld 15a) Art/Länge: a2 Das Attribut ist zu verwenden, wenn nur ein Versendungsland angemeldet wird. Hierbei sind die Ländercodes in Anlage D2 zu verwenden. In diesem Fall ist das Attribut „Versendungsland” der Datengruppe „WARE” nicht zu verwenden. Wird mehr als ein Versendungsland angemeldet, ist das entsprechende Attribut der Datengruppe „VERSANDVORGANG” nicht zu verwenden. In diesem Fall ist das Attribut „Versendungsland” der Datengruppe „WARE” zu verwenden. Bestimmungsland (Feld 17a) Art/Länge: a2 Das Attribut ist zu verwenden, wenn nur ein Bestimmungsland angemeldet wird. Hierbei sind die Ländercodes in Anlage D2 zu verwenden. In diesem Fall ist das Attribut „Bestimmungsland” der Datengruppe „WARE” nicht zu verwenden. Wird mehr als ein Bestimmungsland angemeldet, ist dieses Attribut der Datengruppe „VERSANDVORGANG” nicht zu verwenden. In diesem Fall ist das Attribut „Bestimmungsland” der Datengruppe „WARE” zu verwenden. Kennzeichen beim Abgang (Feld 18) Art/Länge: an ..27 Das Attribut ist gemäß Anlage C1 zu verwenden. Kennzeichen beim Abgang SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird. Staatszugehörigkeit beim Abgang (Feld 18) Art/Länge: a2 Es ist der Ländercode in Anlage D2 gemäß Anlage C1 zu verwenden. Container (Feld 19) Art/Länge: n1 Es sind folgende Codes zu verwenden:
0:
Nein
1:
Ja
Staatszugehörigkeit bei Grenzüberschreitung (Feld 21) Art/Länge: a2 Es ist der Ländercode in Anlage D2 gemäß Anlage C1 zu verwenden. Kennzeichen bei Grenzüberschreitung (Feld 21) Art/Länge: an ..27 Die Verwendung dieses Attributs ist den Mitgliedstaaten im Einklang mit Anlage C1 freigestellt. Kennzeichen bei Grenzüberschreitung SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird. Art der grenzüberschreitenden Beförderung (Feld 21) Art/Länge: n ..2 Die Verwendung des Attributs ist den Mitgliedstaaten im Einklang mit Anlage C1 freigestellt. Verkehrszweig an der Grenze (Feld 25) Art/Länge: n ..2 Die Verwendung des Attributs ist den Mitgliedstaaten im Einklang mit Anlage C1 freigestellt. Inländischer Verkehrszweig (Feld 26) Art/Länge: n ..2 Die Verwendung des Attributs ist den Mitgliedstaaten freigestellt. Wenn es verwendet wird, ist es nach Maßgabe der Erläuterungen zu Feld 25 in Anlage D1 zu verwenden. Ladeort (Feld 27) Art/Länge: an ..17 Die Verwendung des Attributs ist den Mitgliedstaaten freigestellt. Code für vereinbarten Ort (Feld 30) Art/Länge: an ..17 Das Attribut kann nicht verwendet werden, wenn die Datengruppe „KONTROLLERGEBNIS” verwendet wird. Wenn diese Datengruppe nicht verwendet wird, ist die Verwendung dieses Attributs freigestellt. Wenn dieses Attribut verwendet wird, ist die genaue Angabe in codierter Form des Ortes erforderlich, an dem die Waren beschaut werden können. Die Attribute „Vereinbarter Warenort” / „Code für vereinbarten Ort” , „Bewilligter Warenort” und „Abfertigungszollstelle” können nicht gleichzeitig verwendet werden. Vereinbarter Warenort (Feld 30) Art/Länge: an ..35 Das Attribut kann nicht verwendet werden, wenn die Datengruppe „KONTROLLERGEBNIS” verwendet wird. Wenn diese Datengruppe nicht verwendet wird, ist die Verwendung dieses Attributs freigestellt. Wenn das Attribut verwendet wird, ist die genaue Angabe des Ortes erforderlich, an dem die Waren beschaut werden können. Die Attribute „Vereinbarter Warenort” / „Code für vereinbarten Ort” , „Bewilligter Warenort” und „Abfertigungszollstelle” können nicht gleichzeitig verwendet werden. Vereinbarter Warenort SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird. Bewilligter Warenort (Feld 30) Art/Länge: an ..17 Die Verwendung des Attributs ist freigestellt, wenn die Datengruppe „KONTROLLERGEBNIS” verwendet wird. Wenn das Attribut verwendet wird, ist die genaue Angabe des Ortes erforderlich, an dem die Waren beschaut werden können. Wird die Datengruppe „KONTROLLERGEBNIS” nicht verwendet, kann auch dieses Attribut nicht verwendet werden. Die Attribute „Vereinbarter Warenort” / „Code für vereinbarten Ort” , „Bewilligter Warenort” und „Abfertigungszollstelle” können nicht gleichzeitig verwendet werden. Abfertigungszollstelle (Feld 30) Art/Länge: an ..17 Das Attribut kann nicht verwendet werden, wenn die Datengruppe „KONTROLLERGEBNIS” verwendet wird. Wenn diese Datengruppe nicht verwendet wird, ist die Verwendung dieses Attributs freigestellt. Wenn das Attribut verwendet wird, ist die genaue Angabe des Ortes erforderlich, an dem die Waren beschaut werden können. Die Attribute „Vereinbarter Warenort” / „Code für vereinbarten Ort” , „Bewilligter Warenort” und „Abfertigungszollstelle” können nicht gleichzeitig verwendet werden. Rohmasse insgesamt (Feld 35) Art/Länge: n ..11,3 Das Attribut ist zu verwenden. Versandbegleitdokument Sprachencode Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache des Versandbegleitdokuments zu verwenden. Dialogsprachenkennung beim Abgang Art/Länge: a2 Die Verwendung des Sprachencodes in Anlage D2 ist freigestellt. Wird dieses Attribut nicht verwendet, greift das System auf die Standardsprache der Abgangszollstelle zurück. Datum der Anmeldung (Feld 50) Art/Länge: n8 Das Attribut ist zu verwenden. Ort der Anmeldung (Feld 50) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. Ort der Anmeldung SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird. BETEILIGTER Versender (Feld 2) Zahl: 1 Die Datengruppe wird verwendet, wenn nur ein Versender angemeldet wird. In diesem Fall kann die Datengruppe „BETEILIGTER Versender” der Datengruppe „WARE” nicht verwendet werden. Name (Feld 2) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. Straße und Hausnummer (Feld 2) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. Land (Feld 2) Art/Länge: a2 Es ist der Ländercode in Anlage D2 zu verwenden. Postleitzahl (Feld 2) Art/Länge: an ..9 Das Attribut ist zu verwenden. Stadt (Feld 2) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. NAD SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache von Name und Anschrift (NAD SPR) zu verwenden. Kennnummer des Beteiligten (Feld 2) Art/Länge: an ..17 Die Verwendung des Attributs zur Angabe der Kennnummer des Beteiligten ist den Mitgliedstaaten freigestellt. BETEILIGER Empfänger (Feld 8) Zahl: 1 Die Datengruppe ist zu verwenden, wenn nur ein Empfänger angemeldet wird und das Attribut „Bestimmungsland” der Datengruppe „VERSANDVORGANG” einen Mitgliedstaat oder ein Land des gemeinsamen Versandverfahrens enthält. In diesem Fall kann die Datengruppe „BETEILIGTER Empfänger” der Datengruppe „WARE” nicht verwendet werden. Name (Feld 8) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. Straße und Hausnummer (Feld 8) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. Land (Feld 8) Art/Länge: a2 Es ist der Ländercode in Anlage D2 zu verwenden. Postleitzahl (Feld 8) Art/Länge: an ..9 Das Attribut ist zu verwenden. Stadt (Feld 8) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. NAD SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache von Name und Anschrift (NAD SPR) zu verwenden. Kennnummer des Beteiligten (Feld 8) Art/Länge: an ..17 Die Verwendung des Attributs zur Einfügung der Kennnummer des Beteiligten ist den Mitgliedstaaten freigestellt. WARE Zahl: 999 Die Datengruppe ist zu verwenden. Art der Anmeldung (vormals Feld 1) Art/Länge: an ..5 Das Attribut ist zu verwenden, wenn beim Attribut „Art der Anmeldung” der Datengruppe „VERSANDVORGANG” die Angabe „T-” verwendet wurde. Andernfalls kann dieses Attribut nicht verwendet werden. Versendungsland (vormals Feld 15a) Art/Länge: a2 Das Attribut ist zu verwenden, wenn mehr als ein Versendungsland angemeldet wird. Hierbei sind die Ländercodes in Anlage D2 zu verwenden. Das Attribut „Versendungsland” der Datengruppe „VERSANDVORGANG” kann nicht verwendet werden. Wird nur ein Versendungsland angemeldet, ist das entsprechende Attribut der Datengruppe „VERSANDVORGANG” zu verwenden. Bestimmungsland (vormals Feld 17a) Art/Länge: a2 Das Attribut ist zu verwenden, wenn mehr als ein Bestimmungsland angemeldet wird. Hierbei sind die Ländercodes in Anlage D2 zu verwenden. Das Attribut „Bestimmungsland” der Datengruppe „VERSANDVORGANG” kann nicht verwendet werden. Wird nur ein Bestimmungsland angemeldet, ist das entsprechende Attribut der Datengruppe „VERSANDVORGANG” zu verwenden. Warenbezeichnung (Feld 31) Art/Länge: an ..140 Das Attribut ist zu verwenden. Warenbezeichnung SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird. Positionsnummer (Feld 32) Art/Länge: n ..5 Das Attribut ist auch dann zu verwenden, wenn das Attribut „Positionen insgesamt” der Datengruppe „VERSANDVORGANG” den Eintrag „1” enthält. In diesem Fall ist auch hier „1” zu verwenden. Jede Nummer darf in einer Versandanmeldung nur einmal vorhanden sein. Warennummer (Feld 33) Art/Länge: n ..8 Das Attribut ist mit mindestens vier, höchstens jedoch acht Ziffern gemäß Anlage C1 zu verwenden. Rohmasse (kg) (Feld 35) Art/Länge: n ..11,3 Die Verwendung des Attributs ist freigestellt, wenn verschiedene Warenarten, die in einer einzigen Versandanmeldung angemeldet wurden, in einer solchen Weise verpackt wurden, dass es unmöglich ist, die Rohmasse jeder Warenart festzustellen. Eigenmasse (Feld 38) Art/Länge: n ..11,3 Die Verwendung dieses Attributs ist gemäß Anlage C1 freigestellt. BETEILIGTER Versender (vormals Feld 2) Zahl: 1 Die Datengruppe „BETEILIGTER Versender” kann nicht verwendet werden, wenn nur ein Versender angemeldet wird. In diesem Fall ist die Datengruppe „BETEILIGTER Versender” der „VERSANDVORGANG” -Ebene zu verwenden. Name (vormals Feld 2) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. Straße und Hausnummer (vormals Feld 2) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. Land (vormals Feld 2) Art/Länge: a2 Es ist der Ländercode in Anlage D2 zu verwenden. Postleitzahl (vormals Feld 2) Art/Länge: an ..9 Das Attribut ist zu verwenden. Stadt (vormals Feld 2) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. NAD SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache von Name und Anschrift (NAD SPR) zu verwenden. Kennnummer des Beteiligten (vormals Feld 2) Art/Länge: an ..17 Die Verwendung des Attributs zur Einfügung der Kennnummer des Beteiligten ist den Mitgliedstaaten freigestellt. BETEILIGTER Empfänger (vormals Feld 8) Zahl: 1 Die Datengruppe ist zu verwenden, wenn mehr als ein Empfänger angemeldet wird und das Attribut „Bestimmungsland” der Datengruppe „WARE” einen Mitgliedstaat oder ein Land des gemeinsamen Versandverfahrens enthält. Wird nur ein Empfänger angemeldet, kann die Datengruppe „BETEILIGTER Empfänger” der Datengruppe „WARE” nicht verwendet werden. Name (vormals Feld 8) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. Straße und Hausnummer (vormals Feld 8) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. Land (vormals Feld 8) Art/Länge: a2 Es sind die Ländercodes in Anlage D2 zu verwenden. Postleitzahl (vormals Feld 8) Art/Länge: an ..9 Das Attribut ist zu verwenden. Stadt (vormals Feld 8) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. NAD SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache von Name und Anschrift (NAD SPR) zu verwenden. Kennnummer des Beteiligten (vormals Feld 8) Art/Länge: an ..17 Die Verwendung des Attributs zur Einfügung der Kennnummer des Beteiligten ist den Mitgliedstaaten freigestellt. CONTAINER (Feld 31) Zahl: 99 Die Datengruppe ist zu verwenden, wenn das Attribut „Container” der Datengruppe „VERSANDVORGANG” den Code „1” enthält. Containernummern (Feld 31) Art/Länge: an ..11 Das Attribut ist zu verwenden. PACKSTÜCKE (Feld 31) Zahl: 99 Die Datengruppe ist zu verwenden. Zeichen und Nummern der Packstücke (Feld 31) Art/Länge: an ..42 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache von Name und Anschrift (NAD SPR) zu verwenden. Zeichen und Nummern der Packstücke SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird. Art der Packstücke (Feld 31) Art/Länge: an2 Es sind die in Feld 31 der Anlage D1 aufgelisteten Verpackungscodes zu verwenden. Anzahl der Packstücke (Feld 31) Art/Länge: n ..5 Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut „Art der Packstücke” andere als die in Anlage D1 aufgeführten Codes für „Massengut” (VQ, VG, VL, VY, VR oder VO) oder „Nicht verpackt oder nicht abgepackt” (NE, NF, NG) enthält. Es kann nicht verwendet werden, wenn beim Attribut „Art der Packstücke” einer der vorgenannten Codes verwendet wurde. Stückzahl (Feld 31) Art/Länge: n ..5 Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut „Art der Packstücke” den Code für „Nicht verpackt oder nicht abgepackt” (NE) gemäß Anlage D2 enthält. Andernfalls kann dieses Attribut nicht verwendet werden. HINWEIS AUF VORPAPIERE (Feld 40) Zahl: 9 Die Datengruppe ist gemäß Anlage C1 zu verwenden. Art des Vorpapiers (Feld 40) Art/Länge: an ..6 Wenn die Datengruppe zu verwenden ist, ist mindestens eine Art des Vorpapiers zu verwenden. Zeichen des Vorpapiers (Feld 40) Art/Länge: an ..20 Das Attribut ist zu verwenden. Zeichen des Vorpapiers SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird. Zusätzliche Angaben (Feld 40) Art/Länge: an ..26 Die Verwendung des Attributs ist den Mitgliedstaaten freigestellt. Zusätzliche Angaben SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird. VORGELEGTE UNTERLAGEN/BESCHEINIGUNGEN (Feld 44) Zahl: 99 Die Datengruppe ist für TIR-Nachrichten zu verwenden. In anderen Fällen ist die Datengruppe nach Maßgabe der Anlage C1 zu verwenden. Wird die Datengruppe verwendet, ist mindestens eines der folgenden Attribute zu verwenden. Art der Unterlage (Feld 44) Art/Länge: an ..3 Es ist der Code in Anlage D2 zu verwenden. Zeichen der Unterlage (Feld 44) Art/Länge: an ..20 Zeichen der Unterlage SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird. Zusätzliche Angaben (Feld 44) Art/Länge: an ..26 Zusätzliche Angaben SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird. BESONDERE VERMERKE (Feld 44) Zahl: 99 Die Datengruppe ist gemäß Anlage C1 zu verwenden. Wird die Datengruppe verwendet, ist entweder das Attribut „Zusätzliche Angaben — Kennung” oder das Attribut „Text” zu verwenden. Zusätzliche Angaben — Kennung (Feld 44) Art/Länge: an ..3 Es ist der Code in Anlage D2 zur Einfügung der Kennung der zusätzlichen Angaben zu verwenden. Ausfuhr aus der EU (Feld 44) Art/Länge: n1 Wenn das Attribut „Zusätzliche Angaben — Kennung” den Code „DG0” oder „DG1” enthält, ist das Attribut „Ausfuhr aus EG” oder das Attribut „Ausfuhr aus Land” zu verwenden. Diese beiden Attribute können nicht gleichzeitig verwendet werden. In anderen Fällen kann das Attribut nicht verwendet werden. Wird das Attribut verwendet, sind die folgenden Codes zu verwenden:
0=
Nein
1=
Ja.
Ausfuhr aus Land (Feld 44) Art/Länge: a2 Wenn das Attribut „Zusätzliche Angaben — Kennung” den Code „DG0” oder „DG1” enthält, ist das Attribut „Ausfuhr aus EU” oder das Attribut „Ausfuhr aus Land” zu verwenden. Diese beiden Attribute können nicht gleichzeitig verwendet werden. In anderen Fällen kann das Attribut nicht verwendet werden. Wird das Attribut verwendet, ist der Ländercode gemäß Anlage D2 zu verwenden. Text (Feld 44) Art/Länge: an ..70 Text SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird. ABGANGSZOLLSTELLE (Feld C) Zahl: 1 Die Datengruppe ist zu verwenden. Kennnummer (Feld C) Art/Länge: an8 Es ist der Code in Anlage D2 zu verwenden. BETEILIGTER Inhaber des Verfahrens (Feld 50) Zahl: 1 Die Datengruppe ist zu verwenden. Kennnummer des Beteiligten (Feld 50) Art/Länge: an ..17 Das Attribut ist zu verwenden, wenn die Datengruppe „KONTROLLERGEBNIS” den Code A3 enthält oder wenn das Attribut „SICHERHEITS-REFERENZNUMMER” verwendet wird. Name (Feld 50) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut „Kennnummer des Beteiligten” verwendet wird und die anderen Attribute dieser Datengruppe dem System noch nicht bekannt sind. Straße und Hausnummer (Feld 50) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut „Kennnummer des Beteiligten” verwendet wird und die anderen Attribute dieser Datengruppe dem System noch nicht bekannt sind. Land (Feld 50) Art/Länge: a2 Der Ländercode in Anlage D2 ist zu verwenden, wenn das Attribut „Kennnummer des Beteiligten” verwendet wird und die anderen Attribute dieser Datengruppe dem System noch nicht bekannt sind. Postleitzahl (Feld 50) Art/Länge: an ..9 Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut „Kennnummer des Beteiligten” verwendet wird und die anderen Attribute dieser Datengruppe dem System noch nicht bekannt sind. Stadt (Feld 50) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut „Kennnummer des Beteiligten” verwendet wird und die anderen Attribute dieser Datengruppe dem System noch nicht bekannt sind. NAD SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache von Name und Anschrift (NAD SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird. VERTRETER (Feld 50) Zahl: 1 Die Datengruppe ist zu verwenden, wenn sich der Inhaber des Verfahrens eines bevollmächtigten Vertreters bedient. Name (Feld 50) Art/Länge: an ..35 Das Attribut ist zu verwenden. Funktion des Vertreters (Feld 50) Art/Länge: a ..35 Die Verwendung dieses Attributs ist freigestellt. Funktion des Vertreters SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anlage D2 zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird. DURCHGANGSZOLLSTELLE (Feld 51) Zahl: 9 Die Datengruppe ist nach Maßgabe der Anlage C1 zu verwenden. Kennnummer (Feld 51) Art/Länge: an8 Es ist der Code in Anlage D2 zu verwenden. BESTIMMUNGSZOLLSTELLE (Feld 53) Zahl: 1 Die Datengruppe ist zu verwenden. Kennnummer (Feld 53) Art/Länge: an8 Es ist der Code in Anlage D2 zu verwenden. BETEILIGTER zugelassener Empfänger (Feld 53) Zahl: 1 Die Datengruppe kann verwendet werden, um anzugeben, dass die Waren an einen zugelassenen Empfänger geliefert werden. Kennnummer des beteiligten zugelassenen Empfängers (Feld 53) Art/Länge: an ..17 Das Attribut ist zur Einfügung der Kennnummer des Beteiligten zu verwenden. KONTROLLERGEBNIS (Feld D) Zahl: 1 Die Datengruppe ist zu verwenden, wenn die Anmeldung von einem zugelassenen Versender abgegeben wird. Code für das Kontrollergebnis (Feld D) Art/Länge: an2 Es ist der Code A3 zu verwenden. Frist (Feld D) Art/Länge: n8 Das Attribut ist zu verwenden. VERSCHLUSSINFO (Feld D) Zahl: 1 Die Datengruppe ist zu verwenden, wenn die Anmeldung von einem zugelassenen Versender abgegeben wird, sofern die ihm erteilte Bewilligung die Verwendung von Verschlüssen vorsieht oder wenn dem Inhaber des Verfahrens eine Bewilligung zur Verwendung von besonderen Verschlüssen erteilt wurde. Verschlussanzahl (Feld D) Art/Länge: n ..4 Das Attribut ist zu verwenden. VERSCHLUSSKENNUNG (Feld D) Zahl: 99 Die Datengruppe ist zur Angabe der Verschlusskennung zu verwenden. Verschlusszeichen (Feld D) Art/Länge: an ..20 Das Attribut ist zu verwenden. Verschlusszeichen SPR Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode (SPR) in Anlage D2 zu verwenden. SICHERHEITSLEISTUNG Zahl: 9 Die Datengruppe ist zu verwenden. Art der Sicherheitsleistung (Feld 52) Art/Länge: an ..1 Es ist der Code in Anlage D1 zu verwenden. ZEICHEN DER SICHERHEITSLEISTUNG (Feld 52) Zahl: 99 Diese Datengruppe ist zu verwenden, wenn das Attribut „Art der Sicherheitsleistung” den Code „0” , „1” , „2” , „4” oder „9” enthält. Sicherheits-Referenznummer (Feld 52) Art/Länge: an ..24 Dieses Attribut wird zur Angabe der „Sicherheits-Referenznummer” verwendet, wenn das Attribut „Art der Sicherheitsleistung” den Code „0” , „1” , „2” , „4” oder „9” enthält. In diesem Fall kann das Attribut „Andere Zeichen der Sicherheitsleistung” nicht verwendet werden. Die „Sicherheits-Referenznummer” wird von der Zollstelle der Sicherheitsleistung zur Kennzeichnung der einzelnen Sicherheitsleistungen vergeben und ist wie folgt strukturiert:
FeldInhaltFeldtypBeispiele
1Die letzten beiden Stellen des Jahres, in dem die Sicherheitsleistung erfolgte (JJ)Numerisch 297
2Kennung des Landes, in dem die Sicherheitsleistung angenommen wurde (ISO-Alpha-2-Ländercode)Alphabetisch 2IT
3Von der Zollstelle der Sicherheitsleistung pro Jahr und Land vergebene einmalige Kennung für die AnnahmeAlphanumerisch 121234AB788966
4PrüfzifferAlphanumerisch 18
5Kennung der Einzelsicherheit durch Sicherheitstitel (1 Buchstabe + 6 Ziffern) oder NULL für andere Arten der SicherheitsleistungAlphanumerisch 7A001017
Felder 1 und 2 — siehe vorstehende Erläuterung. In Feld 3 ist pro Jahr und Land eine von der Zollstelle der Sicherheitsleistung vergebene einmalige Kennung für die Annahme der Sicherheitsleistung einzugeben. Möchten die nationalen Verwaltungen, dass die Sicherheits-Referenznummer auch die Kennnummer der Zollstelle der Sicherheitsleistung umfasst, so können sie die ersten sechs Zeichen für die nationale Nummer der Zollstelle der Sicherheitsleistung verwenden. In Feld 4 ist ein Wert einzugeben, der als Prüfziffer für die Felder 1 bis 3 der Sicherheits-Referenznummer dient. Mit diesem Feld können Fehler beim Ausfüllen der ersten vier Felder der Sicherheits-Referenznummer aufgedeckt werden. Feld 5 wird nur verwendet, wenn die Sicherheits-Referenznummer sich auf eine Einzelsicherheit durch Sicherheitstitel bezieht, die in das EDV-gestützte Versandsystem eingetragen wurde. In diesem Fall ist in diesem Feld die Kennung jedes einzelnen Sicherheitstitels einzugeben. Andere Zeichen der Sicherheitsleistung (Feld 52) Art/Länge: an ..35 Dieses Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut „Art der Sicherheitsleistung” andere Codes als „0” , „1” , „2” , „4” oder „9” enthält. In diesem Fall kann das Attribut „Sicherheits-Referenznummer” nicht verwendet werden. Zugriffscode Art/Länge: an4 Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut „Sicherheits-Referenznummer” verwendet wird; andernfalls ist den Mitgliedstaaten die Verwendung dieses Attributs freigestellt. Je nach Art der Sicherheitsleistung wird das Attribut von der Zollstelle der Sicherheitsleistung, dem Bürgen oder dem Inhaber des Verfahrens vergeben, um eine bestimmte Sicherheitsleistung zu schützen. GÜLTIGKEITSBESCHRÄNKUNG (EU) Zahl: 1 Nicht gültig für EU (Feld 52) Art/Länge: n1 Der Code 0 = Nein ist für das Unionsversandverfahren zu verwenden. GÜLTIGKEITSBESCHRÄNKUNG (NICHT-EU) Zahl: 99 Nicht gültig für andere Vertragsparteien (Feld 52) Art/Länge: a2 Es ist der Ländercode in Anlage D2 zur Angabe des betroffenen Landes des gemeinsamen Versandverfahrens zu verwenden.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.