Anlage H2 VO (EU) 2016/341

LISTE DER WARENPOSITIONEN — AUSFUHR (LdWPA)

KAPITEL I

KAPITEL II

Die Liste der Warenpositionen — Ausfuhr enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten. Die Felder der Liste der Warenpositionen — Ausfuhr sind vertikal erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind, gegebenenfalls unter Verwendung von Codes:
1.
Feld MRN — Versandbezugsnummer gemäß Anlage H1. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken.
2.
Die Angaben in den einzelnen Feldern auf Ebene der Warenpositionen sind wie folgt aufzudrucken:

a)
Feld Pos.Nr. (32) — laufende Nummer der jeweiligen Ware
b)
Feld UNDG (44/4) — UN-Gefahrgutnummer

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