Anlage H2 VO (EU) 2016/341
LISTE DER WARENPOSITIONEN — AUSFUHR (LdWPA)
KAPITEL I
KAPITEL II
Die Liste der Warenpositionen — Ausfuhr enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten. Die Felder der Liste der Warenpositionen — Ausfuhr sind vertikal erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind, gegebenenfalls unter Verwendung von Codes:- 1.
- Feld MRN — Versandbezugsnummer gemäß Anlage H1. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken.
- 2.
- Die Angaben in den einzelnen Feldern auf Ebene der Warenpositionen sind wie folgt aufzudrucken:
- a)
- Feld Pos.Nr. (32) — laufende Nummer der jeweiligen Ware
- b)
- Feld UNDG (44/4) — UN-Gefahrgutnummer
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