ANHANG III VO (EU) 2016/399
Muster der schilder zur kennzeichnung der kontrollspuren an den grenzübergangsstellen
TEIL A

TEIL B1: „Visum nicht erforderlich” ;

TEIL B2: „Alle Pässe” .

TEIL C









TEIL D
Teil D1: Kontrollspuren mit automatisierten Grenzkontrollanlagen für EU-/EWR-/CH-Bürger


Teil D2: Kontrollspuren mit automatisierten Grenzkontrollanlagen für Drittstaatsangehörige


Teil D3: Kontrollspuren mit automatisierten Grenzkontrollanlagen für alle Reisepässe


Teil E: Kontrollspuren für registrierte Reisende

Fußnote(n):
- (1)
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