ANHANG III VO (EU) 2016/399
Muster der schilder zur kennzeichnung der kontrollspuren an den grenzübergangsstellen
TEIL A
(1)TEIL B1: „Visum nicht erforderlich” ;

TEIL B2: „Alle Pässe” .

TEIL C
(1)
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TEIL D
Teil D1: Kontrollspuren mit automatisierten Grenzkontrollanlagen für EU-/EWR-/CH-Bürger

Für die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sind die Sterne nicht vorgeschrieben.Teil D2: Kontrollspuren mit automatisierten Grenzkontrollanlagen für Drittstaatsangehörige


Teil D3: Kontrollspuren mit automatisierten Grenzkontrollanlagen für alle Reisepässe


Teil E: Kontrollspuren für registrierte Reisende

Fußnote(n):
- (1)
Für Norwegen und Island ist kein Logo erforderlich.
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