ANHANG III VO (EU) 2016/399
Muster der schilder zur kennzeichnung der kontrollspuren an den grenzübergangsstellen
TEIL A
(1)TEIL B1: „Visum nicht erforderlich” ;
TEIL B2: „Alle Pässe” .
TEIL C
(1) (1) (1)TEIL D
Teil D1: Kontrollspuren mit automatisierten Grenzkontrollanlagen für EU-/EWR-/CH-Bürger
Für die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sind die Sterne nicht vorgeschrieben.Teil D2: Kontrollspuren mit automatisierten Grenzkontrollanlagen für Drittstaatsangehörige
Teil D3: Kontrollspuren mit automatisierten Grenzkontrollanlagen für alle Reisepässe
Teil E: Kontrollspuren für registrierte Reisende
Fußnote(n):
- (1)
Für Norwegen und Island ist kein Logo erforderlich.
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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.