Artikel 235 VO (EU) 2016/429

In delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 234 hinsichtlich des Eingangs von Tieren in die Union zu berücksichtigende Aspekte

Bei der Festlegung von Tiergesundheitsanforderungen in den delegierten Rechtsakten gemäß Artikel 234 Absatz 2 für den Eingang bestimmter Arten und Kategorien von Tieren in die Union berücksichtigt die Kommission folgende Aspekte:

a)
die gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und neu auftretende Seuchen;
b)
den Gesundheitsstatus der Union bezüglich der gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und neu auftretender Seuchen;
c)
die im Hinblick auf die gelisteten Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d und neu auftretenden Seuchen gelisteten Arten;
d)
das Alter und das Geschlecht der betreffenden Tiere;
e)
die Herkunft der betreffenden Tiere;
f)
die Art des betreffenden Betriebs und die Art der Erzeugung am Herkunfts- und am Bestimmungsort;
g)
den vorgesehenen Bestimmungsort;
h)
die vorgesehene Verwendung der betreffenden Tiere;
i)
durchgeführte Risikominderungsmaßnahmen im Herkunftsdrittland oder -gebiet und in Durchfuhrdrittländern oder -gebieten oder durchgeführte Risikominderungsmaßnahmen nach dem Eingang der betreffenden Tiere in das Hoheitsgebiet der Union;
j)
für Verbringungen solcher Tiere innerhalb der Union geltende Tiergesundheitsanforderungen;
k)
sonstige epidemiologische Faktoren;
l)
internationale Handelsstandards bezüglich der Tiergesundheit, die für die betreffende Art und Kategorie von Tieren relevant sind.

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