Artikel 2 VO (EU) 2016/760
Der Höchstbetrag der finanziellen Beteiligung durch die Union wird wie folgt festgesetzt:
- a)
- Für den Produktionsverlust bei Bruteiern von Zuchtputen in der Überwachungszone beläuft sich der Pauschalbetrag auf 0,42 EUR je Brutei des KN-Codes 04071911 für bis zu 313560 Stück;
- b)
-
für den Produktionsverlust bei Geflügelfleisch aufgrund der Verzögerungen im Zusammenhang mit den tiergesundheitlichen und veterinärrechtlichen Maßnahmen in Bezug auf Kapaune, Golden Chicken, Standardhähnchen, Puten (männliche und weibliche Tiere) für die Mast in Betrieben in den Schutz- und Überwachungszonen beläuft sich der Pauschalbetrag auf:
- i)
- 0,022 EUR pro Woche je Kapaun des KN-Codes 01059400 bis zu 262400 Tieren und bis zu einem Höchstbetrag von 42146,98 EUR;
- ii)
- 0,0244 EUR pro Woche je Golden Chicken des KN-Codes 01059400 bis zu 7500 Tieren und bis zu einem Höchstbetrag von 1620,86 EUR;
- iii)
- 0,0136 EUR pro Woche je Standardhähnchen des KN-Codes 01059400 bis zu 1271908 Tieren und bis zu einem Höchstbetrag von 83715,00 EUR;
- iv)
- 0,0636 EUR pro Woche je Mastpute des KN-Codes 01059930 bis zu 35040 Tieren und bis zu einem Höchstbetrag von 23240,53 EUR;
- v)
- 0,0722 EUR pro Woche je Mastputer des KN-Codes 01059930 bis zu 34000 Tieren und bis zu einem Höchstbetrag von 15387,43 EUR.
- c)
- für den Wertverlust zwischen frischem und wärmebehandeltem Fleisch von Standardhähnchen, die in der Schutzzone unverzüglich geschlachtet wurden, beläuft sich der Pauschalbetrag auf 0,3761 EUR je Kilogramm Lebendgewicht bis zu einem Höchstbetrag von 98297,50 EUR;
- d)
- für den Wertverlust zwischen frischem und gefrorenem Geflügelfleisch von Standardhähnchen, die in der Schutzzone unverzüglich geschlachtet wurden, beläuft sich der Pauschalbetrag auf 0,04 EUR je Kilogramm Hühnerfleisch bis zu einem Gesamtbetrag von 3402,44 EUR.
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