Artikel 31 VO (EU) 2016/796
Unterstützung der ERTMS-Einführung und von ERTMS-Projekten
(1) Die Agentur unterstützt die Kommission bei der Überwachung der Einführung des ERTMS im Einklang mit dem geltenden Europäischen Plan für die ERTMS-Einführung. Auf Ersuchen der Kommission erleichtert sie die Koordinierung der ERTMS-Einführung entlang der transeuropäischen Verkehrskorridore und der Korridore für den Schienengüterverkehr im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates(1).
(2) Die Agentur gewährleistet die technische Begleitung der von der Union finanzierten Projekte zur ERTMS-Einführung, gegebenenfalls einschließlich der Analyse von Ausschreibungsunterlagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung, sofern das den Prozess nicht ungebührlich verzögert. Die Agentur unterstützt ferner gegebenenfalls die Empfänger von Unionsmitteln, um zu gewährleisten, dass die in Projekten umgesetzten technischen Lösungen vollständig im Einklang mit der TSI Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung stehen und somit in vollem Umfang interoperabel sind.
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr (ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 22).
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