Artikel 39 VO (EU) 2016/796

Kommunikation und Verbreitung

Die Agentur übermittelt und verbreitet Informationen über den Rechtsrahmen der Union für die Eisenbahn sowie über die Entwicklung von Standards und Leitlinien an die einschlägigen Akteure im Einklang mit entsprechenden Plänen für die Kommunikation und Verbreitung, die vom Verwaltungsrat auf der Grundlage eines von der Agentur ausgearbeiteten Entwurfs angenommen werden. Diese auf einer Bedarfsanalyse basierenden Pläne werden vom Verwaltungsrat regelmäßig aktualisiert.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.