Artikel 78 VO (EU) 2016/796

Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen oder vertraulichen Informationen

Die Agentur wendet die Grundsätze gemäß den Sicherheitsvorschriften der Kommission für den Schutz von EU-Verschlusssachen (im Folgenden „EUCI” ) und von als nicht Verschlusssachen eingestuften, aber vertraulichen Informationen an, die im Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission(1) festgelegt sind. Das betrifft unter anderem die Bestimmungen für den Austausch, die Verarbeitung und die Speicherung solcher Informationen.

Fußnote(n):

(1)

Beschluss (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission vom 13. März 2015 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 72 vom 17.3.2015, S. 53).

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