ANHANG II VO (EU) 2016/867

Besondere statistische Berichtspflichten

Gemäß Artikel 7 müssen die in Artikel 6 definierten besonderen statistischen Berichtspflichten reduziert werden, wenn besondere Bedingungen vorliegen. In den folgenden vier Beispielen werden die besonderen Bedingungen beschrieben, unter denen nicht der vollständige Kreditdatensatz erforderlich ist.

1.
Beobachtete Einheiten, die nicht in einem Berichtsmitgliedstaat gebietsansässig sind

Instrumente, bei denen die beobachtete Einheit eine nicht in einem Berichtsmitgliedstaat gebietsansässige ausländische Niederlassung ist.

2.
Beobachtete Einheiten, die keinen Eigenmittelanforderungen unterliegen

Instrumente, in denen die beobachtete Einheit
a)
kein gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beaufsichtigtes Institut ist oder
b)
eine ausländische Niederlassung eines nicht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beaufsichtigten Rechtsträgers ist.

3.
Vollständig ausgebuchte, verwaltete Instrumente

Instrumente, die
a)
ausgebucht sind und
b)
verwaltet werden.

4.
Instrumente, deren Ursprung vor dem 1. September 2018 liegt

Instrumente mit einem Datum des Vertragsabschlusses vor dem 1. September 2018. Tabelle 1 enthält die Berichtspflichten für jedes Datenattribut in jedem der vier Beispiele unter Verwendung folgender Klassifikationen:
a) N:
Die betreffenden NZBen können abhängig von individuellen Vereinbarungen beschließen, diese Informationen bei einzelnen Berichtspflichtigen nicht zu erheben.
b) X:
nicht berichtspflichtige Informationen.
Fehlt eine Klassifikation, sind die Informationen berichtspflichtig. Treffen in Tabelle 1 mehrere Beschreibungen auf Daten zu, gilt die am wenigsten schwerwiegende Berichtspflicht.

Tabelle 1

Besondere statistische Berichtspflichten

1.
Beobachtete Einheiten, die nicht in einem Berichtsmitgliedstaat gebietsansässig sind
2.
Beobachtete Einheiten, die keinen Eigenmittelanforderungen unterliegen
3.
Vollständig ausgebuchte, verwaltete Instrumente
4.
Instrumente, deren Ursprung vor dem 1. September 2018 liegt
ProjektfinanzierungskreditN
Datum des VertragsabschlussesN
ZinsartN
Häufigkeit der ZinsanpassungN
Enddatum des Zeitraums ausschließlicher ZinszahlungenNN
ReferenzsatzN
Zinsspanne/MargeN
ZinsobergrenzeNN
ZinsuntergrenzeNN
TilgungsartNN
ZahlungshäufigkeitNN
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken vor dem KaufNN
Nächster ZinsanpassungsterminN
Ausfallstatus des InstrumentsN
Datum des Ausfallstatus des InstrumentsN
Aufgelaufene ZinsenN
Rechnungslegungsklassifikation von InstrumentenX
BelastungsquellenNX
Kumulierte AbschreibungenX
Kumulierter WertminderungsbetragX
Art der WertminderungX
Verfahren zur Bewertung der WertminderungX
Kumulierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von AusfallrisikenX
Leistungsstatus des InstrumentsN
Datum des Leistungsstatus des InstrumentsN
Rückstellungen bezogen auf außerbilanzielle RisikopositionenX
Datum des Stundungs- und NeuverhandlungsstatusN
Bankaufsichtliches PortfolioXX
BuchwertX
Ursprünglicher Wert der SicherheitN
Datum des ursprünglichen Wertes der SicherheitN
AusfallwahrscheinlichkeitNN
Ausfallstatus des VertragspartnersNN
Datum zum Ausfallstatus des VertragspartnersNN

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