ANHANG II VO (EU) 2016/867
Besondere statistische Berichtspflichten
Gemäß Artikel 7 müssen die in Artikel 6 definierten besonderen statistischen Berichtspflichten reduziert werden, wenn besondere Bedingungen vorliegen. In den folgenden vier Beispielen werden die besonderen Bedingungen beschrieben, unter denen nicht der vollständige Kreditdatensatz erforderlich ist.- 1.
- Beobachtete Einheiten, die nicht in einem Berichtsmitgliedstaat gebietsansässig sind
Instrumente, bei denen die beobachtete Einheit eine nicht in einem Berichtsmitgliedstaat gebietsansässige ausländische Niederlassung ist.- 2.
- Beobachtete Einheiten, die keinen Eigenmittelanforderungen unterliegen
Instrumente, in denen die beobachtete Einheit- a)
- kein gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beaufsichtigtes Institut ist oder
- b)
- eine ausländische Niederlassung eines nicht gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 beaufsichtigten Rechtsträgers ist.
- 3.
- Vollständig ausgebuchte, verwaltete Instrumente
Instrumente, die- a)
- ausgebucht sind und
- b)
- verwaltet werden.
- 4.
- Instrumente, deren Ursprung vor dem 1. September 2018 liegt
Instrumente mit einem Datum des Vertragsabschlusses vor dem 1. September 2018. Tabelle 1 enthält die Berichtspflichten für jedes Datenattribut in jedem der vier Beispiele unter Verwendung folgender Klassifikationen:- a) N:
- Die betreffenden NZBen können abhängig von individuellen Vereinbarungen beschließen, diese Informationen bei einzelnen Berichtspflichtigen nicht zu erheben.
- b) X:
- nicht berichtspflichtige Informationen.
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Projektfinanzierungskredit | N | |||
Datum des Vertragsabschlusses | N | |||
Zinsart | N | |||
Häufigkeit der Zinsanpassung | N | |||
Enddatum des Zeitraums ausschließlicher Zinszahlungen | N | N | ||
Referenzsatz | N | |||
Zinsspanne/Marge | N | |||
Zinsobergrenze | N | N | ||
Zinsuntergrenze | N | N | ||
Tilgungsart | N | N | ||
Zahlungshäufigkeit | N | N | ||
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken vor dem Kauf | N | N | ||
Nächster Zinsanpassungstermin | N | |||
Ausfallstatus des Instruments | N | |||
Datum des Ausfallstatus des Instruments | N | |||
Aufgelaufene Zinsen | N | |||
Rechnungslegungsklassifikation von Instrumenten | X | |||
Belastungsquellen | N | X | ||
Kumulierte Abschreibungen | X | |||
Kumulierter Wertminderungsbetrag | X | |||
Art der Wertminderung | X | |||
Verfahren zur Bewertung der Wertminderung | X | |||
Kumulierte Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Ausfallrisiken | X | |||
Leistungsstatus des Instruments | N | |||
Datum des Leistungsstatus des Instruments | N | |||
Rückstellungen bezogen auf außerbilanzielle Risikopositionen | X | |||
Datum des Stundungs- und Neuverhandlungsstatus | N | |||
Bankaufsichtliches Portfolio | X | X | ||
Buchwert | X | |||
Ursprünglicher Wert der Sicherheit | N | |||
Datum des ursprünglichen Wertes der Sicherheit | N | |||
Ausfallwahrscheinlichkeit | N | N | ||
Ausfallstatus des Vertragspartners | N | N | ||
Datum zum Ausfallstatus des Vertragspartners | N | N |
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