Artikel 3 VO (EU) 2017/1
Wasserfahrzeug-Identifizierungsnummer
1. Die Wasserfahrzeug-Identifizierungsnummer (WIN) besteht aus folgenden Elementen in folgender Reihenfolge:
- a)
- dem Ländercode des Herstellers, der anzeigt, wo der Hersteller ansässig ist;
- b)
- dem von der nationalen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats zugeteilten eindeutigen Herstellercode, wobei die von der nationalen Behörde oder Stelle eines Mitgliedstaats als eindeutiger Herstellercode vergebene Zeichenkombination auch von der nationalen Behörde oder Stelle eines anderen Mitgliedstaats zugewiesen werden kann; in diesem Fall fungiert der Ländercode des Herstellers als unterscheidendes Element;
- c)
- einer vom Hersteller zur Identifizierung des Wasserfahrzeugs vergebenen eindeutigen Seriennummer, die vom jeweiligen Hersteller nur einmal verwendet wird, wobei dieselbe Zeichenkombination auch von einem anderen Hersteller verwendet werden kann; in diesem Fall fungiert die Kombination mit dem eindeutigen Herstellercode und dem Ländercode des Herstellers als unterscheidendes Element;
- d)
- dem Monat und Jahr der Produktion;
- e)
- dem Modelljahr; dieses entspricht dem Jahr, in dem das jeweilige Wasserfahrzeug in Verkehr gebracht werden soll.
2. Die Zusammensetzung der WIN muss Anhang I Nummer 2.1 Absatz 2 der Richtlinie 2013/53/EU entsprechen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.