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VO (EU) 2017/1018

Delegierte Verordnung (EU) 2017/1018 der Kommission vom 29. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Angaben, die von Wertpapierfirmen, Marktbetreibern und Kreditinstituten zu übermitteln sind

Informationen

Ausfertigungsdatum29.01.2016
FundstelleAbl. 2017/L 155

Alle Normen

    Präambel
    Artikel 1
    Anwendungsbereich
    Artikel 2
    Begriffsbestimmungen
    Artikel 3
    Angaben, die für die Zwecke der Notifizierung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten im Rahmen des Europäischen Passes übermittelt werden müssen
    Artikel 4
    Angaben, die bezüglich der Änderung von Angaben zu Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten übermittelt werden müssen
    Artikel 5
    Angaben, die für Systeme zur Erleichterung des Zugangs zu einem MTF oder OTF übermittelt werden müssen
    Artikel 6
    Angaben, die in einer Notifizierung von Zweigstellendaten im Rahmen des Europäischen Passes oder in der Notifizierung von Daten eines vertraglich gebundenen Vermittlers im Rahmen des Europäischen Passes übermittelt werden müssen
    Artikel 7
    Angaben, die bezüglich der Änderung von Zweigstellendaten oder Daten des vertraglich gebundenen Vermittlers übermittelt werden müssen
    Artikel 8
    Inkrafttreten und Anwendung
    Schlussformel (nicht amtlich)
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