Anlage 8c RDE3 (VO (EU) 2017/1151)
Muster des Prüfblatts
Das „Prüfblatt” enthält diejenigen Prüfdaten, die zwar aufgezeichnet, aber nicht in einen Prüfbericht aufgenommen werden. Prüfblätter sind vom technischen Dienst oder Hersteller mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Bei den folgenden Informationen – soweit zutreffend – handelt es sich um die für Prüfblätter erforderlichen Mindestdaten.Angaben aus Anhang B4 der UN-Regelung Nr. 154 | |||
Koeffizienten, c0, c1 und c2 | : | c0 = c1 = c2 = | |
Die auf dem Rollenprüfstand gemessenen Ausrollzeiten | : | Bezugsgeschwindigkeit (km/h) | Ausrollzeit (s) |
130 | |||
120 | |||
110 | |||
100 | |||
90 | |||
80 | |||
70 | |||
60 | |||
50 | |||
40 | |||
30 | |||
20 | |||
Es kann zusätzliches Gewicht am oder im Fahrzeug angebracht werden, um Reifenschlupf zu vermeiden. | : | Gewicht (kg) auf dem/im Fahrzeug | |
Ausrollzeiten nach Durchführung des Fahrzeugausrollverfahrens | : | Bezugsgeschwindigkeit (km/h) | Ausrollzeit (s) |
130 | |||
120 | |||
110 | |||
100 | |||
90 | |||
80 | |||
70 | |||
60 | |||
50 | |||
40 | |||
30 | |||
20 | |||
Angaben aus Anhang B5 der UN-Regelung Nr. 154 | |||
Wirksamkeit des NOx-Konverters Angezeigte Konzentrationen a, b, c und d, sowie die Konzentration bei NOx-Analysator im NO-Betriebszustand, sodass das Kalibriergas nicht durch den Konverter strömt | : | (a) = (b) = (c) = (d) = Konzentration im NO-Betriebszustand = | |
Angaben aus Anhang B6 der UN-Regelung Nr. 154 | |||
Vom Fahrzeug tatsächlich zurückgelegte Strecke | : | ||
Bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe: falls Fahrzeug Zykluskurve nicht folgen kann, Folgendes aufzeichnen: Abweichungen vom Fahrzyklus | : | ||
Fahrtkurvenindizes: | |||
Die folgenden Indizes sind nach SAE J2951(Revised Jan-2014) zu berechnen: | : : | ||
IWR: Inertial Work Rating (Bewertung hinsichtlich Trägheitsarbeit) | : | ||
RMSSE: Root Mean Squared Speed Error (mittlerer quadratischer Geschwindigkeitsfehler) | : : : | ||
Wägung des Partikelprobenahmefilters | |||
Filter vor der Prüfung | : | ||
Filter nach der Prüfung | : | ||
Bezugsfilter | : | ||
Inhalt der einzelnen Verbindungen, gemessen nach Stabilisierung des Messgeräts | : | ||
Bestimmung des Regenerationsfaktors | |||
Anzahl der D-Zyklen zwischen zwei WLTC-Zyklen, in denen es zu Regenerierungsvorgängen kommt. | : | ||
Anzahl der Zyklen, in denen Emissionsmessungen durchgeführt werden (n) | : | ||
Messung der Emissionsmasse M′sij jeder einzelnen Verbindung i in jedem Zyklus j | : | ||
Bestimmung des Regenerationsfaktors Anzahl der anwendbaren Prüfzyklen, gemessen während einer vollständigen Regenerierung | : | ||
Bestimmung des Regenerationsfaktors | |||
Msi | : | ||
Mpi | : | ||
Ki | : | ||
Angaben aus Anhang B6a der UN-Regelung Nr. 154 | |||
ATCT Lufttemperatur und -feuchtigkeit der Prüfzelle, gemessen am Auslass des Kühlgebläses des Fahrzeugs mit einer Mindestfrequenz von 0,1 Hz. | : | Temperatur-Sollwert = Treg Tatsächlicher Temperaturwert ± 3 °C zu Beginn der Prüfung ± 5 °C während der Prüfung | |
Temperatur des Abkühlbereichs, kontinuierlich mit einer Mindestfrequenz von 0,033 Hz gemessen. | : | Temperatur-Sollwert = Treg Tatsächlicher Temperaturwert ± 3 °C zu Beginn der Prüfung ± 5 °C während der Prüfung | |
Zeit des Transports von der Vorkonditionierung zum Abkühlbereich | : | ≤ 10 Minuten | |
Zeit zwischen dem Ende der Prüfung Typ 1 und dem Abkühlvorgang | : | ≤ 10 Minuten | |
Die Abkühlzeit ist zu messen und in alle einschlägigen Prüfblätter aufzunehmen. | : | Zeit zwischen der Messung der Endtemperatur und dem Ende der Prüfung Typ 1 bei 23 °C. | |
Angaben aus Anhang C3 der UN-Regelung Nr. 154 | |||
Tankatmungsprüfung Umgebungstemperatur während der beiden Tageszyklen (mindestens jede Minute aufzuzeichnen) | : | ||
Puffverlustbeladung des Aktivkohlebehälters Umgebungstemperatur während des ersten 11-Stunden-Profils (mindestens alle 10 Minuten aufzuzeichnen) | : |
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