Artikel 19 VO (EU) 2017/1182

Durchschnittlicher Unionspreis für Schweine

Der durchschnittliche Unionspreis für jede in Artikel 9 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1184 genannte Klasse entspricht dem gewichteten Durchschnitt der für diese Klasse festgestellten einzelstaatlichen Marktpreise. Die Gewichtung stützt sich auf den relativen Anteil der Schlachtungen je Mitgliedstaat an den Gesamtschlachtungen in der betreffenden Klasse in der Union.

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