Artikel 21 VO (EU) 2017/1182

Durchschnittlicher Unionspreis für weniger als zwölf Monate alte Schafe

Der durchschnittliche Unionspreis für weniger als zwölf Monate alte Schafe entspricht dem Durchschnitt der für die verschiedenen Gewichtskategorien gemäß Artikel 11 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1184 festgestellten Preise. Dieser Durchschnitt wird mit Koeffizienten gewichtet, die auf Basis der Nettoerzeugung dieser Lämmer in der Union festgesetzt werden.

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