Artikel 9 VO (EU) 2017/1182
Methoden für die Einstufung von Schlachtkörpern von Rindern, Schweinen und Schafen
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Einstufung der Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen wie folgt durchgeführt wird:
- a)
- durch qualifizierte Einstufer mit einer Lizenz für die visuelle Einstufung von Schlachtkörpern. An die Stelle der Lizenz kann eine von dem Mitgliedstaat erteilte Zulassung treten, wenn diese die Anerkennung einer entsprechenden Qualifikation darstellt; oder
- b)
- anhand zugelassener Klassifizierungsmethoden, bei denen es sich um vollautomatische, halbautomatische oder manuelle Klassifizierungstechniken gemäß den Artikeln 10 und 11 handeln kann. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Klassifizierungstechniken von qualifiziertem Personal angewandt werden.
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