Artikel 9 VO (EU) 2017/1184

Klassen und Gewichte für die Feststellung der Marktpreise für Schlachtkörper von Schweinen

Die Feststellung der Marktpreise nach den Handelsklassenschemata der Union gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 bezieht sich auf die folgenden Gewichtsklassen:

a)
Schlachtkörper mit einem Gewicht von 60 kg bis höchstens 120 kg: S, E,
b)
Schlachtkörper mit einem Gewicht von 120 kg bis höchstens 180 kg: R.

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