Artikel 10 VO (EU) 2017/1185
Mitteilung der Preise in Landeswährung
Sofern in den Anhängen I, II und III nichts anderes bestimmt ist, übermitteln die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Marktteilnehmer die Preisinformationen in ihrer Landeswährung ohne MwSt.
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