Artikel 10 VO (EU) 2017/1185

Mitteilung der Preise in Landeswährung

Sofern in den Anhängen I, II und III nichts anderes bestimmt ist, übermitteln die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Marktteilnehmer die Preisinformationen in ihrer Landeswährung ohne MwSt.

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