Artikel 142 VO (EU) 2017/1485
Frequenzhaltungsprozess (FHP)
(1) Das Regelungsziel des FHP ist die Stabilisierung der Netzfrequenz durch die Aktivierung von FCR.
(2) Die Kennlinie der FCR-Aktivierung in einem Synchrongebiet muss eine monotone Abnahme der FCR-Aktivierung in Abhängigkeit von der Frequenzabweichung widerspiegeln.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.