Artikel 7 VO (EU) 2017/180
Allgemeine Bewertungsnormen für interne Kreditrisikoansätze
(1) Bei der Durchführung einer in Artikel 3 Absatz 1 genannten Bewertung, die sich auf Kreditrisikoansätze bezieht, verwenden die zuständigen Behörden mindestens die Informationen über die auf die aufsichtlichen Referenzportfolios angewandten internen Ansätze, die in den folgenden Dokumenten enthalten sind, soweit relevant:
- a)
- in dem in Artikel 78 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU genannten Bericht der EBA;
- b)
- in den regelmäßigen Validierungsberichten des Instituts;
- c)
- in der Modelldokumentation, einschließlich Handbüchern, Unterlagen über die Entwicklung und Kalibrierung des Modells sowie der Methodik der internen Ansätze;
- d)
- in den Berichten über Besuche vor Ort.
(2) Bei der Durchführung einer in Artikel 3 Absatz 1 genannten Bewertung, die sich auf Kreditrisikoansätze bezieht, berücksichtigen die zuständigen Behörden die folgenden Elemente, soweit relevant:
- a)
- ob das Institut gemäß Artikel 143 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 eigene Schätzungen der Verlustquote bei Ausfall (LGD) und der Umrechnungsfaktoren verwendet;
- b)
- den Anwendungsbereich des Modells und die Repräsentativität der Referenzportfolios;
- c)
- die Hauptmerkmale der Modelle beispielsweise zwecks Unterscheidung zwischen Modellen, die auf der zentralen Gruppenebene (global) konzipiert und kalibriert sind, und Modellen, die nur auf der Ebene des Aufnahmemitgliedstaats (lokal) konzipiert und kalibriert sind, zwischen Käufer- und Instituts-Modellen sowie zwischen Modellen, die unter Verwendung interner Daten entwickelt und kalibriert wurden, und Modellen, die unter Verwendung externer Daten entwickelt und kalibriert wurden;
- d)
- das Datum der Modellgenehmigung und das Datum der Modellentwicklung;
- e)
- den Vergleich zwischen den erwarteten und den beobachteten Ausfallquoten über einen relevanten Zeitraum;
- f)
- den Vergleich zwischen den in einem Konjunkturabschwung prognostizierten LGDs und den beobachteten LGDs;
- g)
- den Vergleich zwischen den geschätzten und den beobachteten Risikopositionen bei Ausfall;
- h)
- die Länge der verwendeten Zeitreihen und, sofern anwendbar, die Einbeziehung von Stressjahren oder die Art und Wesentlichkeit etwaiger Anpassungen zur Erfassung von Abschwungbedingungen und die Hinzufügung von Margen für eine konservative Modellkalibrierung;
- i)
- jüngste Veränderungen in der Zusammensetzung des Portfolios des Instituts, auf das der internen Ansatz angewandt wird;
- j)
- die mikro- und makroökonomische Situation des Portfolios des Instituts, die Risiko- und Geschäftsstrategie sowie die internen Prozesse, wie etwa die Beitreibungsverfahren für ausgefallene Vermögenswerte ( „Workout-Verfahren” );
- k)
- die aktuelle Position im Konjunkturzyklus, die gewählte Rating-Philosophie (Point-in-Time — PIT oder Through-the-Cycle — TTC) und die beobachtete Zyklizität des Modells;
- l)
- die Zahl der Ratingstufen und -dimensionen, die die Institute in ihren Modellen für die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), die Verlustquote bei Ausfall (LGD) und die Umrechnungsfaktoren verwenden;
- m)
- die vom Institut verwendeten Ausfall- und Genesungsquotendefinitionen;
- n)
- ob offene Workout-Verfahren in die für die Kalibrierung der LGD-Modelle verwendeten Zeitreihen einbezogen wurden oder nicht, sofern anwendbar.
3. Halten die zuständigen Behörden die in Absatz 1 genannten Informationen nicht für ausreichend, um in Bezug auf die in Absatz 2 genannten Elemente zu Schlussfolgerungen zu gelangen, so holen sie von den Instituten unverzüglich die als erforderlich erachteten zusätzlichen Informationen ein, um ihre Bewertung abschließen zu können.
Bei der Entscheidung, welche zusätzlichen Informationen eingeholt werden sollen, berücksichtigen die zuständigen Behörden die Wesentlichkeit und Relevanz der Abweichung der Parameter und Eigenmittelanforderungen des Instituts. Die zuständigen Behörden holen die zusätzlichen Informationen auf die Art und Weise ein, die ihnen als am besten geeignet erscheint, insbesondere auch über Fragebögen, Befragungen und Ad-hoc-Besuche vor Ort.
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