Artikel 21 VO (EU) 2017/1938
Aufhebung
Die Verordnung (EU) Nr. 994/2010 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang IX zu lesen.
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