ANHANG II VO (EU) 2017/1938

Berechnung der N – 1-Formel

1.
Definition der N – 1-Formel

Mit der N – 1-Formel wird die Fähigkeit der technischen Kapazität einer Gasinfrastruktur zur Deckung der gesamten Gasnachfrage in einem berechneten Gebiet bei Ausfall der größten einzelnen Gasinfrastruktur während eines Tages mit außergewöhnlich hoher Gasnachfrage beschrieben, wie sie mit statistischer Wahrscheinlichkeit einmal in 20 Jahren auftritt. Die Gasinfrastruktur umfasst das Gasfernleitungsnetz, einschließlich Verbindungsleitungen, und die mit dem berechneten Gebiet verbundenen Produktionsanlagen, LNG-Anlagen und Speicher. Die technische Kapazität der gesamten übrigen Gasinfrastruktur muss bei Ausfall der größten einzelnen Gasinfrastruktur mindestens der gesamten täglichen Nachfrage des berechneten Gebiets nach Gas für die Dauer von einem Tag mit außergewöhnlich hoher Nachfrage, wie sie mit statistischer Wahrscheinlichkeit einmal in 20 Jahren auftritt, entsprechen. Die wie folgt berechneten Ergebnisse der N – 1-Formel müssen mindestens 100 % betragen.

2.
Methode zur Berechnung der N – 1-Formel

N1%EPmPmSmLNGmImDmax100, N – 1 ≥ 100 % Die für die Berechnung verwendeten Parameter sind eindeutig zu beschreiben und zu begründen. Für die Berechnung von EPm ist eine detaillierte Liste der Einspeisepunkte und ihrer jeweiligen Kapazität zur Verfügung zu stellen.

3.
Definitionen der Parameter der N – 1-Formel

„Berechnetes Gebiet” bezeichnet ein geografisches Gebiet, für das die N – 1-Formel berechnet wird, so wie es von der zuständigen Behörde festgelegt wird.

Definition auf der Nachfrageseite

Dmax bezeichnet die gesamte tägliche Gasnachfrage (Mio. m3/Tag) in dem berechneten Gebiet während eines Tages mit außergewöhnlich hoher Nachfrage, wie sie mit statistischer Wahrscheinlichkeit einmal in 20 Jahren auftritt.

Definitionen auf der Angebotsseite

EPm:
Technische Kapazität von Einspeisepunkten (Mio. m3/Tag), außer von Produktionsanlagen, LNG-Anlagen und Speichern gemäß Pm, LNGm und Sm — bezeichnet die Summe der technischen Kapazitäten sämtlicher Grenzeinspeisepunkte, die geeignet sind, das berechnete Gebiet mit Gas zu versorgen.
Pm:
Maximale technische Produktionskapazität (Mio. m3/Tag) — bezeichnet die Summe der größtmöglichen technischen Tagesproduktionskapazität sämtlicher Gasproduktionsanlagen, die an die Einspeisepunkte für das berechnete Gebiet geliefert werden kann.
Sm:
Maximale technische Ausspeisekapazitäten (Mio. m3/Tag) — bezeichnet die Summe der maximalen technischen Tagesentnahmekapazitäten sämtlicher Speicheranlagen, die an die Einspeisepunkte für das berechnete Gebiet geliefert werden kann, unter Berücksichtigung ihrer physikalischen Merkmale.
LNGm:
Maximale technische Kapazität der LNG-Anlagen (Mio. m3/Tag) — bezeichnet die Summe der größtmöglichen Tagesausspeisungskapazitäten aller LNG-Anlagen in dem berechneten Gebiet unter Berücksichtigung von kritischen Faktoren wie Entladung, Hilfsdienste, vorübergehende Speicherung und Regasifizierung von LNG sowie technische Kapazität zur Ausspeisung in das Netz.
Im:
Bezeichnet die technische Kapazität der größten einzelnen Gasinfrastruktur (Mio. m3/Tag) mit der größten Kapazität zur Versorgung des berechneten Gebiets. Wenn verschiedene Gasinfrastrukturen an eine gemeinsame vor- oder nachgelagerte Gasinfrastruktur angeschlossen sind und nicht getrennt betrieben werden können, sind sie insgesamt als eine einzelne Gasinfrastruktur zu betrachten.

4.
Berechnung der N – 1-Formel unter Verwendung nachfrageseitiger Maßnahmen

N1%EPmPmSmLNGmImDmaxDeff100, N – 1 ≥ 100 %

Definition auf der Nachfrageseite

Deff bezeichnet den Anteil (Mio. m3/Tag) von Dmax, der im Falle einer Störung der Gasversorgung durch angemessene marktbasierte nachfrageseitige Maßnahmen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 5 Absatz 2 hinreichend und rasch gedeckt werden kann.

5.
Berechnung der N – 1-Formel auf regionaler Ebene

Das in Nummer 3 genannte „berechnete Gebiet” ist gegebenenfalls auf die adäquate regionale Ebene auszudehnen, so wie es die zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten festgelegt haben. Die Berechnung kann ebenfalls auf die regionale Ebene der Risikogruppe ausgedehnt werden, wenn das mit den zuständigen Behörden der Risikogruppe vereinbart worden ist. Für die Berechnung der N – 1-Formel auf regionaler Ebene wird die größte einzelne Gasinfrastruktur von gemeinsamem Interesse zugrunde gelegt. Die größte einzelne Gasinfrastruktur von gemeinsamem Interesse für eine Region ist die größte Gasinfrastruktur der Region, die direkt oder indirekt zur Gasversorgung der Mitgliedstaaten dieser Region beiträgt, und wird in der Risikobewertung festgelegt. Die N – 1-Berechnung auf regionaler Ebene kann die N – 1-Berechnung auf nationaler Ebene nur dann ersetzen, wenn die größte einzelne Gasinfrastruktur von gemeinsamem Interesse von erheblicher Bedeutung für die Gasversorgung aller betroffenen Mitgliedstaaten gemäß der gemeinsam erstellten Risikobewertung ist. Auf Ebene der Risikogruppe wird für die Berechnungen gemäß Artikel 7 Absatz 4 die größte einzelne Gasinfrastruktur von gemeinsamem Interesse für die in Anhang I aufgeführten Risikogruppen zugrunde gelegt.

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