ANHANG VI VO (EU) 2017/1938
Vorlage für den Präventionsplan
Allgemeine Angaben
- —
-
Mitgliedstaaten in der Risikogruppe
- —
-
Name der für die Erstellung des vorliegenden Plans verantwortlichen zuständigen Behörde(1)
-
1.
-
Beschreibung des Netzes
1.1. Geben Sie eine kurze zusammengefasste Beschreibung des regionalen Gasnetzes für jede Risikogruppe(2), an der der Mitgliedstaat teilnimmt, mit folgenden Angaben:- a)
- die wichtigsten Gasverbrauchszahlen(3): jährlicher Endgasverbrauch (Mrd. m3) und Aufschlüsselung nach Art der Kunden(4), Spitzennachfrage (insgesamt und aufgeschlüsselt nach Kategorie der Kunden in Mio. m3/Tag);
- b)
- eine Beschreibung der Funktionsweise des Gasnetzes in den Risikogruppen: Hauptgasflüsse (Einspeisung/Ausspeisung/Durchleitung), Kapazität der Infrastruktur der Einspeise-/Ausspeisepunkte für den Transport in die und aus der/den Region(en) der Risikogruppe und je Mitgliedstaat (einschließlich Nutzungsrate), LNG-Anlagen (maximale tägliche Kapazität, Nutzungsrate und Zugangsregelung) usw.;
- c)
- eine Aufschlüsselung, soweit möglich, der Gasimportquellen nach Herkunftsland(5);
- d)
- eine Beschreibung der Rolle der für die Region relevanten Speicheranlagen, einschließlich des grenzüberschreitenden Zugangs:
- i)
- Speicherkapazität (insgesamt und Arbeitsgas) im Vergleich zur Nachfrage während der Heizperiode,
- ii)
- maximale tägliche Entnahmekapazität bei unterschiedlichen Füllständen (idealerweise bei vollen Speichern und bei Füllständen am Ende der Heizperiode);
- e)
- eine Beschreibung der Rolle der heimischen Produktion in der Region:
- i)
- Produktionsmenge im Vergleich zum jährlichen Endgasverbrauch,
- ii)
- maximale tägliche Produktionskapazität;
- f)
- eine Beschreibung der Rolle von Gas bei der Stromerzeugung (z. B. Bedeutung und Rolle als Ersatz für erneuerbare Energien) unter Einbeziehung der Erzeugungskapazität von Gaskraftwerken (insgesamt (MWe) und als Prozentsatz der gesamten Erzeugungskapazität) und der Kraft-Wärme-Kopplung (insgesamt (MWe) und als Prozentsatz der gesamten Erzeugungskapazität);
- g)
- eine Beschreibung der Rolle von Energieeffizienzmaßnahmen und ihres Einflusses auf den jährlichen Gasendverbrauch.
- i)
- Speicherkapazität (insgesamt und Arbeitsgas) im Vergleich zur Nachfrage während der Heizperiode,
- ii)
- maximale tägliche Entnahmekapazität bei unterschiedlichen Füllständen (idealerweise bei vollen Speichern und bei Füllständen am Ende der Heizperiode);
- i)
- Produktionsmenge im Vergleich zum jährlichen Endgasverbrauch,
- ii)
- maximale tägliche Produktionskapazität;
1.2. Beschreiben Sie das Gasnetz der einzelnen Mitgliedstaaten kurz mit folgenden Angaben:- a)
- die wichtigsten Gasverbrauchszahlen: jährlicher Endgasverbrauch (Mrd. m3) und Aufschlüsselung nach Art der Kunden, Spitzennachfrage (Mio. m3/Tag);
- b)
- eine Beschreibung der Funktionsweise des Gasnetzes auf nationaler Ebene, einschließlich Infrastruktur (soweit nicht unter Nummer 1.1.b erfasst);
- c)
- die Angabe der für die Versorgungssicherheit relevanten Schlüsselinfrastruktur;
- d)
- eine Aufschlüsselung, soweit möglich, der Gasimportquellen nach Herkunftsland;
- e)
- eine Beschreibung der Rolle der Gasspeicherung in dem Mitgliedstaat mit folgenden Angaben:
- i)
- Speicherkapazität (insgesamt und Arbeitsgas) im Vergleich zur Nachfrage während der Heizperiode,
- ii)
- maximale tägliche Entnahmekapazität bei unterschiedlichen Füllständen (idealerweise bei vollen Speichern und bei Füllständen am Ende der Heizperiode);
- f)
- eine Beschreibung der Rolle der heimischen Produktion mit folgenden Angaben:
- i)
- Produktionsmenge im Vergleich zum jährlichen Endgasverbrauch,
- ii)
- maximale tägliche Produktionskapazität;
- g)
- eine Beschreibung der Rolle von Gas bei der Stromerzeugung (z. B. Bedeutung und Rolle als Ersatz für erneuerbare Energien) unter Einbeziehung der Erzeugungskapazität von Gaskraftwerken (insgesamt (MWe) und als Prozentsatz der gesamten Erzeugungskapazität) und der Kraft-Wärme-Kopplung (insgesamt (MWe) und als Prozentsatz der gesamten Erzeugungskapazität);
- h)
- eine Beschreibung der Rolle von Energieeffizienzmaßnahmen und ihres Einflusses auf den jährlichen Gasendverbrauch.
- i)
- Speicherkapazität (insgesamt und Arbeitsgas) im Vergleich zur Nachfrage während der Heizperiode,
- ii)
- maximale tägliche Entnahmekapazität bei unterschiedlichen Füllständen (idealerweise bei vollen Speichern und bei Füllständen am Ende der Heizperiode);
- i)
- Produktionsmenge im Vergleich zum jährlichen Endgasverbrauch,
- ii)
- maximale tägliche Produktionskapazität;
-
2.
-
Zusammenfassung der Risikobewertung
Kurze Beschreibung der Ergebnisse der gemäß Artikel 7 durchgeführten einschlägigen gemeinsamen und nationalen Risikobewertung mit folgenden Angaben:- a)
- eine Liste der bewerteten Szenarien und eine kurze Beschreibung der jeweils zugrunde gelegten Annahmen sowie der ermittelten Risiken/Defizite,
- b)
- die wichtigsten Schlussfolgerungen der Risikobewertung.
- 3.
- Infrastrukturstandard (Artikel 5)
Beschreiben Sie, wie die Einhaltung des Infrastrukturstandards erfolgt, mit Angabe der wichtigsten Werte, die für die N – 1-Formel verwendet werden, ebenso wie alternative Optionen für seine Einhaltung (zusammen mit benachbarten Mitgliedstaaten, nachfrageseitigen Maßnahmen) und die vorhandenen bidirektionalen Kapazitäten wie folgt:- 3.1.
- N – 1-Formel
- i)
- Benennung der größten einzelnen Gasinfrastruktur von gemeinsamem Interesse für die Region;
- ii)
- Berechnung der N – 1-Formel auf regionaler Ebene;
- iii)
- Beschreibung der Werte, die für alle Elemente in der N – 1 Formel verwendet werden, einschließlich der für die Berechnung verwendeten Zwischenwerte (z. B: für EPm Angabe der Kapazität aller Einspeisepunkte, die bei diesem Parameter berücksichtigt wurden);
- iv)
- Angabe der für die Berechnung der Parameter in der N – 1 Formel (z. B. Dmax) zugrunde gelegten Methodologien und etwaigen Annahmen (Verwendung von Anhängen zwecks ausführlicher Erläuterungen).
- 3.2.
- Nationale Ebene
- a)
- N – 1-Formel
- i)
- Benennung der größten einzelnen Gasinfrastruktur;
- ii)
- Berechnung der N – 1-Formel auf nationaler Ebene;
- iii)
- Beschreibung der Werte, die für alle Elemente in der N – 1 Formel verwendet werden, einschließlich der für die Berechnung verwendeten Zwischenwerte (z. B: für EPm Angabe der Kapazität aller Einspeisepunkte, die bei diesem Parameter berücksichtigt wurden);
- iv)
- Angabe der für die Berechnung der Parameter in der N – 1 Formel (z. B. Dmax) gegebenenfalls zugrunde gelegten Methodologien (Verwendung von Anhängen zwecks ausführlicher Erläuterungen);
- v)
- Falls vom Mitgliedstaat so beschlossen, Berechnung der N – 1-Formel unter Verwendung von nachfrageseitigen Maßnahmen:
- —
Berechnung der N – 1-Formel gemäß Anhang II Nummer 2,
- —
Beschreibung der Werte, die für alle Elemente in der N – 1 Formel verwendet werden, einschließlich der für die Berechnung verwendeten Zwischenwerte (falls diese von den unter Nummer 3 Buchstabe a Ziffer iii dieses Anhangs beschriebenen Werten abweichen),
- —
Angabe der für die Berechnung der Parameter in der N – 1 Formel (z. B. Dmax) ggf. zugrunde gelegten Methodologien (Verwendung von Anhängen zwecks ausführlicher Erläuterungen),
- —
Erläuterung der zum Ausgleich einer Störung der Gasversorgung getroffenen/zu treffenden marktbasierten nachfrageseitigen Maßnahmen und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen (Deff);
- vi)
- Falls mit den zuständigen Behörden der betreffenden Risikogruppen(n) oder mit den direkt verbundenen Mitgliedstaaten vereinbart, gemeinsame Berechnung(en) der N – 1-Formel:
- —
Berechnung der N – 1-Formel gemäß Anhang II Nummer 5,
- —
Beschreibung der Werte, die für alle Elemente in der N – 1 Formel verwendet werden, einschließlich der für die Berechnung verwendeten Zwischenwerte (falls diese von den unter Nummer 3 Buchstabe a Ziffer iii dieses Anhangs beschriebenen Werten abweichen),
- —
Angabe der für die Berechnung der Parameter in der N – 1 Formel (z. B. Dmax) zugrunde gelegten Methodologien und etwaigen Annahmen (Verwendung von Anhängen zwecks ausführlicher Erläuterungen),
- —
Erläuterung der Vereinbarungen, die getroffen wurden, um die Einhaltung der N – 1-Formel sicherzustellen;
- b)
- Bidirektionale Kapazitäten
- i)
- Angabe der Netzkopplungspunkte, die über bidirektionale Kapazitäten verfügen, und der bidirektionalen Höchstkapazität,
- ii)
- Angabe der Regelungen, die für die Nutzung der Kapazitäten für den Umkehrfluss gelten (z. B. unterbrechbare Kapazität),
- iii)
- Angabe der Netzkopplungspunkte, für die eine Ausnahme gemäß Artikel 5 Absatz 4 gewährt wurde, der Dauer der Ausnahme und der Gründe für ihre Erteilung.
- 4.
- Einhaltung des Versorgungsstandards (Artikel 6)
Beschreiben Sie die Maßnahmen, die getroffen wurden, um den Versorgungsstandard sowie einen etwaigen erhöhten Versorgungsstandard oder eine zusätzliche, aus Gründen der Gasversorgungssicherheit eingeführte Verpflichtung einzuhalten:- a)
- Definition des Begriffs „geschützte Kunden” , die angewandt wurde, einschließlich der Kundenkategorien, die unter diesen Begriff fallen, und ihres jährlichen Gasverbrauchs (pro Kategorie, Nettohöhe und Prozentsatz des jährlichen nationalen Endgasverbrauchs);
- b)
- Gasmengen, die benötigt werden, um den Versorgungsstandard nach den in Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 beschriebenen Szenarien einzuhalten;
- c)
- Kapazitäten, die benötigt werden, um den Versorgungsstandard nach den in Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 beschriebenen Szenarien einzuhalten;
- d)
- Maßnahme(n), die zur Einhaltung des Versorgungsstandards eingeführt wurden:
- i)
- eine Beschreibung der Maßnahme(n),
- ii)
- Adressaten,
- iii)
- sofern vorhanden, Beschreibung des Ex-ante-Monitoringsystems für die Einhaltung des Versorgungsstandards,
- iv)
- Sanktionsregelung, sofern vorhanden,
- v)
- Beschreibung folgender Elemente pro Maßnahme:
- —
wirtschaftliche Auswirkungen, Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahme,
- —
Auswirkungen der Maßnahme auf die Umwelt,
- —
Auswirkungen der Maßnahmen auf die Verbraucher,
- vi)
- Sofern nicht-marktbasierte Maßnahmen angewandt werden, ist Folgendes (pro Maßnahme) vorzusehen:
- —
Begründung, weshalb die Maßnahme notwendig ist (d. h., warum die Versorgungssicherheit nicht durch marktbasierte Maßnahmen allein erreicht werden kann),
- —
Begründung, weshalb die Maßnahme verhältnismäßig ist (d. h., warum die nicht-marktbasierte Maßnahme das am wenigsten restriktive Mittel zur Erzielung der beabsichtigten Wirkung ist,
- —
Bereitstellung einer Analyse der Auswirkungen einer solchen Maßnahme
- 1.
- auf die Versorgungssicherheit anderer Mitgliedstaaten,
- 2.
- auf den nationalen Markt,
- 3.
- auf den Binnenmarkt,
- vii)
- Bei Maßnahmen, die am oder nach dem 1. November 2017 eingeführt werden, ist eine kurze Zusammenfassung der Folgenabschätzung vorzulegen oder ein Link zur öffentlichen Folgenabschätzung der gemäß Artikel 9 Absatz 4 durchgeführten Maßnahme(n) anzugeben;
- e)
- Beschreiben Sie, sofern zutreffend, erhöhte Versorgungsstandards oder zusätzliche Verpflichtungen, die aus Gründen der Sicherheit der Gasversorgung eingeführt wurden:
- i)
- eine Beschreibung der Maßnahme(n),
- ii)
- der Mechanismus, um eine Reduzierung auf die üblichen Werte im Geiste der Solidarität und gemäß Artikel 13 zu erreichen,
- iii)
- Beschreiben Sie, sofern zutreffend, neue erhöhte Versorgungsstandards oder zusätzliche Verpflichtungen, die aus Gründen der Sicherheit der Gasversorgung am oder nach dem 1. November 2017 eingeführt wurden,
- iv)
- Adressaten,
- v)
- betroffene Gasmengen und Kapazitäten,
- vi)
- Geben Sie an, wie diese Maßnahme die in Artikel 6 Absatz 2 festgelegten Bedingungen erfüllt.
- 5.
- Präventionsmaßnahmen
Beschreiben Sie die bereits eingeführten oder zu treffenden Präventionsmaßnahmen:- a)
- Beschreibung jeder einzelnen Präventionsmaßnahme, die für jedes gemäß der Risikobewertung ermittelte Risiko verabschiedet wurde, einschließlich einer Beschreibung
- i)
- ihrer nationalen oder regionalen Dimension
- ii)
- ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen, Wirksamkeit und Effizienz
- iii)
- ihrer Auswirkungen auf die Kunden
Gegebenenfalls ist Folgendes anzugeben:
- —
Maßnahmen zur Verbesserung der Verbindungsleitungen zwischen benachbarten Mitgliedstaaten,
- —
Maßnahmen zur Diversifizierung der Gasversorgungswege und –bezugsquellen,
- —
Maßnahmen zum Schutz von für die Versorgungssicherheit relevanten Infrastrukturen im Hinblick auf die Kontrolle durch Einrichtungen in Drittländern (einschließlich, soweit von Bedeutung, allgemeiner oder sektorspezifischer Gesetze zur Überprüfung von Investitionen, besonderer Rechte für bestimmte Aktionäre usw.);
- b)
- Beschreibung anderer Maßnahmen, die nicht aufgrund der Risikobewertung, sondern aus anderen Gründen verabschiedet wurden, jedoch positive Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit des Mitgliedstaats der betreffenden Risikogruppe(n)/haben;
- c)
- falls nicht-marktbasierte Maßnahmen angewandt werden, ist Folgendes (pro Maßnahme) vorzusehen:
- i)
- Begründung, weshalb die Maßnahme notwendig ist (d. h., warum die Versorgungssicherheit nicht durch marktbasierte Maßnahmen allein erreicht werden kann),
- ii)
- Begründung, weshalb die Maßnahme verhältnismäßig ist (d. h., warum die nicht-marktbasierte Maßnahme das am wenigsten restriktive Mittel zur Erzielung der beabsichtigten Wirkung ist),
- iii)
- Bereitstellung einer Analyse der Auswirkungen einer solchen Maßnahme:
- —
Begründung, weshalb die Maßnahme notwendig ist (d. h., warum die Versorgungssicherheit nicht durch marktbasierte Maßnahmen allein erreicht werden kann),
- —
Begründung, weshalb die Maßnahme verhältnismäßig ist (d. h., warum die nicht-marktbasierte Maßnahme das am wenigsten restriktive Mittel zur Erzielung der beabsichtigten Wirkung ist),
- —
Bereitstellung einer Analyse der Auswirkungen einer solchen Maßnahme
- 1.
- auf die Versorgungssicherheit anderer Mitgliedstaaten,
- 2.
- auf den nationalen Markt,
- 3.
- auf den Binnenmarkt,
- 4.
- Erläuterung, in welchem Umfang Energieeffizienzmaßnahmen, unter Einbeziehung von Energieeffizienzmaßnahmen auf der Nachfrageseite, zur Verbesserung der Versorgungssicherheit in Betracht gezogen wurden,
- 5.
- Erläuterung, in welchem Umfang erneuerbare Energiequellen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit in Betracht gezogen wurden.
- 6.
- Sonstige Maßnahmen und Verpflichtungen (z. B. sicherer Betrieb des Netzes)
Beschreiben Sie sonstige Maßnahmen und Verpflichtungen, die Erdgasunternehmen und sonstigen relevanten Stellen auferlegt wurden und voraussichtlich Auswirkungen auf die Sicherheit der Gasversorgung haben, z. B. Verpflichtungen für den sicheren Betrieb des Netzes, und auch, wer von dieser Verpflichtung betroffen wäre, und geben Sie die jeweiligen Gasmengen an. Erläutern Sie genau, wann und wie diese Maßnahmen angewandt werden würden.- 7.
- Infrastrukturprojekte
- a)
- Beschreiben Sie künftige Infrastrukturprojekte in den betreffenden Risikogruppen, einschließlich Vorhaben von gemeinsamem Interesse, mit einem voraussichtlichen Zeitplan für ihre Einführung, den Kapazitäten und den voraussichtlichen Auswirkungen auf die Gasversorgungssicherheit in der Risikogruppe.
- b)
- Geben Sie an, wie die Infrastrukturprojekte den vom ENTSOG gemäß Artikel 8 Absatz 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 erarbeiteten unionsweiten Zehnjahres-Netzentwicklungsplan berücksichtigen.
- 8.
- Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit
Geben Sie die im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit bestehenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen an und beschreiben Sie sie kurz (Verwendung von Anhängen für ausführlichere Informationen). Legen Sie klar dar, wer diese Verpflichtungen einzuhalten hat und wie. Beschreiben Sie gegebenenfalls, wie und wann diese gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen greifen würden.- 9.
- Konsultation der Interessenträger
Beschreiben Sie gemäß Artikel 8 Absatz 2 dieser Verordnung, welcher Mechanismus für die Konsultationen für die Erarbeitung des Plans sowie des Notfallplans verwendet wurde und welche Ergebnisse erzielt wurden bei den entsprechenden Konsultationen mit- a)
- Gasunternehmen,
- b)
- einschlägigen Organisationen, die die Interessen von Privathaushalten vertreten,
- c)
- einschlägigen Organisationen, die die Interessen gewerblicher Gaskunden einschließlich Stromerzeuger vertreten,
- d)
- nationalen Regulierungsbehörden.
- 10.
- Regionale Dimension
Nennen Sie nationale Gegebenheiten und Maßnahmen, die für die Versorgungssicherheit relevant sind und nicht in den vorausgegangenen Abschnitten des Plans erfasst wurden. Geben Sie an, wie etwaige Bemerkungen im Anschluss an die Konsultationen gemäß Artikel 8 Absatz 2 berücksichtigt wurden.- 11.1.
- Berechnung der N – 1 auf Ebene der Risikogruppe, wenn das von den zuständigen Behörden der Risikogruppe vereinbart worden ist
N – 1-Formel
- a)
- Benennung der größten einzelnen Gasinfrastruktur von gemeinsamem Interesse für die Risikogruppe,
- b)
- Berechnung der N – 1-Formel auf Ebene der Risikogruppe,
- c)
- Beschreibung der Werte, die für alle Elemente in der N – 1 Formel verwendet werden, einschließlich der für die Berechnung verwendeten Zwischenwerte (z. B: für EPm Angabe der Kapazität aller Einspeisepunkte, die bei diesem Parameter berücksichtigt wurden),
- d)
- Angabe der für die Berechnung der Parameter in der N – 1 Formel (z. B. Dmax) zugrunde gelegten Methodologien und etwaigen Annahmen (Verwendung von Anhängen zwecks ausführlicher Erläuterungen).
- 11.2.
- Mechanismen für die Zusammenarbeit
Beschreiben Sie die Mechanismen, die für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in den betreffenden Risikogruppen verwendet werden, auch für die Ausarbeitung grenzüberschreitender Maßnahmen in dem Präventions- und dem Notfallplan. Beschreiben Sie die Mechanismen, die für die Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten für die Konzipierung und die Verabschiedung der für die Anwendung des Artikels 13 erforderlichen Bestimmungen verwendet werden.- 11.3.
- Präventionsmaßnahmen
Beschreiben Sie die Präventionsmaßnahmen, die bereits eingeführt wurden oder in der Risikogruppe oder infolge regionaler Vereinbarungen vorgesehen sind:- a)
- Beschreibung jeder einzelnen Präventionsmaßnahme, die für jedes gemäß der Risikobewertung ermittelte Risiko verabschiedet wurde, einschließlich einer Beschreibung
- i)
- ihrer Auswirkungen bei den Mitgliedern der Risikogruppe,
- ii)
- ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen, Wirksamkeit und Effizienz,
- iii)
- ihrer Umweltauswirkungen,
- iv)
- ihrer Auswirkungen auf die Kunden.
Gegebenenfalls ist Folgendes anzugeben:
- —
Maßnahmen zur Verbesserung der Verbindungsleitungen zwischen benachbarten Mitgliedstaaten,
- —
Maßnahmen zur Diversifizierung der Gasversorgungswege und –bezugsquellen,
- —
Maßnahmen zum Schutz von für die Versorgungssicherheit relevanten Infrastrukturen im Hinblick auf die Kontrolle durch Einrichtungen in Drittländern (einschließlich, soweit von Bedeutung, allgemeiner oder sektorspezifischer Gesetze zur Überprüfung von Investitionen, besonderer Rechte für bestimmte Aktionäre usw.);
- b)
- Beschreibung anderer Maßnahmen, die nicht aufgrund der Risikobewertung, sondern aus anderen Gründen verabschiedet wurden, jedoch positive Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit der Risikogruppe haben;
- c)
- Falls nicht marktbasierte Maßnahmen angewandt werden, ist Folgendes (pro Maßnahme) vorzusehen:
- i)
- Begründung, weshalb die Maßnahme notwendig ist (d. h., warum die Versorgungssicherheit nicht durch marktbasierte Maßnahmen allein erreicht werden kann),
- ii)
- Begründung, weshalb die Maßnahme verhältnismäßig ist (d. h., warum die nicht-marktbasierte Maßnahme das am wenigsten restriktive Mittel zur Erzielung der beabsichtigten Wirkung ist),
- iii)
- Bereitstellung einer Analyse der Auswirkungen einer solchen Maßnahme
- —
Begründung, weshalb die Maßnahme notwendig ist (d. h., warum die Versorgungssicherheit nicht durch marktbasierte Maßnahmen allein erreicht werden kann),
- —
Begründung, weshalb die Maßnahme verhältnismäßig ist (d. h., warum die nicht-marktbasierte Maßnahme das am wenigsten restriktive Mittel zur Erzielung der beabsichtigten Wirkung ist),
- —
Bereitstellung einer Analyse der Auswirkungen einer solchen Maßnahme
- 1.
- auf die Versorgungssicherheit anderer Mitgliedstaaten,
- 2.
- auf den nationalen Markt,
- 3.
- auf den Binnenmarkt;
- d)
- Erläuterung, in welchem Umfang Energieeffizienzmaßnahmen, unter Einbeziehung von Energieeffizienzmaßnahmen auf der Nachfrageseite, zur Verbesserung der Versorgungssicherheit in Betracht gezogen wurden;
- e)
- Erläuterung, in welchem Umfang erneuerbare Energiequellen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit in Betracht gezogen wurden.
Fußnote(n):
- (1)
Sofern diese Aufgabe von einer zuständigen Behörde delegiert wurde, ist der Name der Stelle(n) anzugeben, die im Auftrag dieser zuständigen Behörde für die Erstellung des vorliegenden Plans verantwortlich ist (sind).
- (2)
Der Einfachheit halber stellen Sie die Informationen nach Möglichkeit auf der höchsten Ebene der Risikogruppen dar; Einzelheiten sind nach Bedarf zusammenzufassen.
- (3)
Für den ersten Plan sind Daten der letzten beiden Jahre aufzunehmen. Für Aktualisierungen sind Daten der letzten vier Jahre aufzunehmen.
- (4)
Einschließlich industrieller Kunden, Stromerzeugung, Fernwärme, Wohnsektor sowie Dienstleistungssektor und sonstige (bitte geben Sie die Art der hier erfassten Kunden an).
- (5)
Beschreiben Sie die angewandte Methodik.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.