Artikel 59 VO (EU) 2017/1939
Auskunftsrecht der betroffenen Person
Die betroffene Person hat das Recht, von der EUStA eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob operative personenbezogene Daten verarbeitet werden, die sie betreffen; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese operativen personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
- a)
- die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage;
- b)
- die Kategorien operativer personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
- c)
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die operativen personenbezogenen Daten offengelegt worden sind, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
- d)
- falls möglich, die geplante Dauer, für die die operativen personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
- e)
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung operativer personenbezogener Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung der operativen personenbezogenen Daten der betroffenen Person durch die EUStA;
- f)
- das Recht auf Einlegung einer Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten und seine Kontaktdaten;
- g)
- die Mitteilung zu den operativen personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, sowie alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten.
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