Artikel 64 VO (EU) 2017/2195

Übergangsbestimmungen für Irland und Nordirland

Mit Ausnahme der Beteiligung an der Entwicklung von Modalitäten oder Methoden, für die die jeweiligen Fristen gelten, werden die Bestimmungen dieser Verordnung in Irland und Nordirland am 31. Dezember 2019 anwendbar.

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