Artikel 26 VO (EU) 2017/2196

Verfahren zur Wiederherstellung der Energieversorgung

(1) Das Verfahren des Netzwiederaufbauplans zur Wiederherstellung der Energieversorgung muss eine Reihe von Maßnahmen umfassen, die dem ÜNB die Anwendung der folgenden Strategien ermöglichen:

a)
eine Top-down-Strategie zur Wiederherstellung der Energieversorgung und
b)
eine Bottom-up-Strategie zur Wiederherstellung der Energieversorgung.

(2) Hinsichtlich der Bottom-up-Strategie muss das Verfahren zur Wiederherstellung der Energieversorgung zumindest folgende Maßnahmen enthalten:

a)
Maßnahmen zum Umgang mit Spannungs- und Frequenzabweichungen aufgrund der Wiederherstellung der Energieversorgung;
b)
Überwachung und Steuerung des Inselbetriebs und
c)
Resynchronisation von Gebieten, die sich im Inselbetrieb befinden.

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