Artikel 26 VO (EU) 2017/2196
Verfahren zur Wiederherstellung der Energieversorgung
(1) Das Verfahren des Netzwiederaufbauplans zur Wiederherstellung der Energieversorgung muss eine Reihe von Maßnahmen umfassen, die dem ÜNB die Anwendung der folgenden Strategien ermöglichen:
- a)
- eine Top-down-Strategie zur Wiederherstellung der Energieversorgung und
- b)
- eine Bottom-up-Strategie zur Wiederherstellung der Energieversorgung.
(2) Hinsichtlich der Bottom-up-Strategie muss das Verfahren zur Wiederherstellung der Energieversorgung zumindest folgende Maßnahmen enthalten:
- a)
- Maßnahmen zum Umgang mit Spannungs- und Frequenzabweichungen aufgrund der Wiederherstellung der Energieversorgung;
- b)
- Überwachung und Steuerung des Inselbetriebs und
- c)
- Resynchronisation von Gebieten, die sich im Inselbetrieb befinden.
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