Artikel 21 VO (EU) 2017/390
Überwachung der Innertageskreditrisiken
Zur Überwachung des Innertageskreditrisikos führen Bankdienstleister von Zentralverwahrern insbesondere folgende Schritte durch:
- a)
- laufende Überwachung der Innertageskreditrisiken, die aus den in Abschnitt C des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten bankartigen Nebendienstleistungen resultieren, durch ein automatisches Meldesystem;
- b)
- das Führen von Aufzeichnungen über die täglichen Spitzen- und durchschnittlichen Wiederbeschaffungswerte von Innertageskreditrisikopositionen für mindestens zehn Jahre, die aus den in Abschnitt C des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 genannten bankartigen Nebendienstleistungen resultieren;
- c)
-
Aufzeichnung der Innertageskreditrisiken, die von jedem Unternehmen ausgehen, gegenüber dem Innertageskreditrisiken eingegangen werden, darunter die folgenden Einrichtungen bzw. Unternehmen:
- i)
- Emittenten;
- ii)
- Teilnehmer an dem vom Zentralverwahrer betriebenen Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem auf Unternehmens- und Konzernebene;
- iii)
- Zentralverwahrer mit interoperablen Verbindungen;
- iv)
- Banken und andere Finanzinstitute, die zur Leistung oder Erhalt von Zahlungen verwendet werden;
- d)
- vollständige Beschreibung, wie der Kreditrisikomanagementrahmen die Interdependenzen und die vielfältigen Beziehungen berücksichtigt, die ein Bankdienstleister eines Zentralverwahrers zu jedem der in Buchstabe c genannten Unternehmen haben kann;
- e)
- Erläuterung, wie der Bankdienstleister eines Zentralverwahrers die Konzentration seiner Innertageskreditrisiken gegenüber jeder Gegenpartei überwacht, einschließlich seiner Risikopositionen gegenüber den Unternehmen der Gruppen, zu denen die in Buchstabe c genannten Unternehmen gehören;
- f)
- Erläuterung, wie der Bankdienstleister eines Zentralverwahrers die Angemessenheit der auf die eingezogenen Sicherheiten angewandten Sicherheitsabschläge bewertet;
- g)
- Erläuterung, wie der Bankdienstleister eines Zentralverwahrers die Abdeckung der Kreditrisiken durch Sicherheiten und die Abdeckung der Kreditrisiken durch sonstige gleichwertige Finanzmittel überwacht.
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